Intransparente Direktorenbestellung

24. September 2016

Im südsteirischen Mureck befindet sich ein Schulkomplex, in welchem zwei Schulen untergebracht sind. Zum einen die Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe (BWL/HWL) und die Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP). Was die beiden Schulen miteinander verbindet: Ende 2013 gingen beide Schulleiter in Pension, seither werden sie provisorisch geführt.

Frau Dr. R. unterrichtet an beiden Schultypen Mathematik und könnte sich durchaus vorstellen, von einer oder sogar von beiden Schulen Direktorin zu sein. Doch es gibt ein Problem: Die Schulstrukturen für das Land Steiermark werden umgearbeitet, eine Zusammenlegung der Murecker Schulen scheint wahrscheinlich, wie auch das Bildungsministerium bestätigt. Dass aber deshalb seit drei Jahren alles nur in provisorischen Händen liegt, stößt bei der Lehrerin auf Unverständnis. Denn nach dem Beamtendienstrechtsgesetz muss die Stelle spätestens nach sechs Monaten ausgeschrieben werden. Zudem schien der Lehrerin die Übergangslösung intransparent. Zur Aufklärung wandte sie sich deshalb an die Volksanwaltschaft. 

Die steirische Landesschulinspektorin erläuterte im Studio, dass die Schulverwaltung bestrebt sei, das Bestmögliche für die Schule und vor allem für die Schülerinnen und Schüler zu erzielen. Eine sorgfältige Prüfung werde durchgeführt, auch sei die Möglichkeit angedacht, die Direktionen der beiden Schulen zusammenzulegen. 

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hält organisatorische Überlegungen für sinnvoll, das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler sollte im Vordergrund stehen. Mögliche strukturelle Verbesserungen können aber nicht die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen außer Kraft setzen. Die Ausschreibung hat ehestmöglich, spätestens aber nach sechs Monaten, zu erfolgen. Bei der Direktorenstelle für die BAKIP wurde gegen diese rechtliche Vorgabe verstoßen. Eine sachliche Begründung für die provisorischen Leiterbesetzungen blieb die Schulbehörde bisher ohnehin schuldig. 

Das Bundesministerium für Bildung hält in einem Schreiben an den ORF fest, dass es „eine Ausschreibung der Schulleitung an der BAKIP Mureck derzeit für nicht vertretbar“ erachte. Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer ist klar: „Das ist ohne gesetzliche Fundierung“.  

 

Nachgefragt: Langwieriger Turnsaalausbau 

Der Turnsaal des Wiener Gymnasiums Rahlgasse ist für den Turnunterricht zu klein. Deshalb müssen die Schülerinnen und Schüler zum Turnen in Turnsäle anderer Schulen ausweichen oder auf Aktivitäten im Freien setzen. Seit 2006 benützt das Gymnasium auch ein benachbartes Gebäude, in dem früher eine Volksschule untergebracht war. Doch auch der Turnsaal der ehemaligen Volksschule ist für den Unterricht nur bedingt geeignet, da er zu klein ist. Pläne über dessen Ausbau sind bereits seit 2006 in Diskussion. Im Jahr 2010 erhielt der Elternverein des Gymnasiums von der damaligen Präsidentin des Wiener Stadtschulrates eine Zusage über einen Baubeginn im Sommer 2011. Da es weiterhin zu Verzögerungen kam, wandten sich Vertreterinnen und Vertreter der Schule an die Volksanwaltschaft.

Im Februar 2013 wurde in der Sendung Bürgeranwalt berichtet: Ein Grund für die Bauverzögerungen lag in den bestehenden Eigentumsverhältnissen. Denn das Gebäude des Gymnasiums ist Bundeseigentum und wird von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) verwaltet. Das ehemalige Volksschulgebäude gehört der Gemeinde Wien. „Der Umbau kann von der Bundesimmobiliengesellschaft nur dann vorgenommen werden, wenn sich die Liegenschaft auch im Bundeseigentum befindet“, erklärte die BIG damals. Die Gemeinde Wien und der Bund einigten sich deshalb auf einen Gebäudetausch. Die Gemeinde Wien überlässt dem Bund das Volksschulgebäude und erhält dafür ein anderes Bundesschulgebäude in Wien. Der Turnsaal sollte nach Abschluss der Planungs- und Bauphase in etwa zwei bis drei Jahren fertiggestellt sein.

Drei Jahre sind vergangen. Seit Februar 2016 sind zwölf Klassen, insgesamt rund 300 Buben und Mädchen, in einer anderen Schule untergebracht, damit Platz für den Umbau geschaffen werden konnte. Doch gebaut wurde trotzdem nicht. Der Stadtschulrat teilte auf Anfrage der Volksanwaltschaft mit, dass ein Mietvertrag zwischen Bund und Gemeinde Wien gerade zur Prüfung im Bundesministerium für Finanzen aufliege – und das seit April 2016. Für Volksanwalt Fichtenbauer im Juni 2016 unverständlich: Wenn ein Ergebnis nicht bald vorliegt, gehe die für den Umbau ideale schulfreie Zeit der Sommerferien verloren, befürchteten die Elternvertreter völlig zu Recht. Die Prüfung eines Mietvertrages sei eine Angelegenheit von wenigen Stunden, nicht von Monaten.

Im September 2016 war es dann endlich so weit: Vor der Schule stand ein Baukran und die Arbeiten am neuen Turnsaal wurden begonnen. Nun haben sich die langsam mahlenden Mühlen der Behörden doch noch in Bewegung gesetzt.