Geräteschuppen oder kleine Villa?

28. Jänner 2017

Die Baubeschreibung spricht eindeutig von einem Gerätehaus. Schon bei der mündlichen Verhandlung hielt der Sachverständige fest, dass eine Benützung als Wohngebäude baurechtlich unzulässig wäre. Nach Fertigstellung wird offenbar, dass es sich um ein Wohnhaus mit ausgebauter Mansarde handelt, mit einer Küche, einem Waschraum und einem WC. Dass dieses Gebäude abweichend vom bewilligten Verwendungszweck genutzt wird, zeigt auch der Prüfbefund eines Elektrotechnikbetriebes, der die Anlage als „Büro mit Wohnmöglichkeit“ bezeichnet.

Zwar wurde die Wohnnutzung mit Bescheid des Bürgermeisters 2015 untersagt, aber letztendlich zog die Gemeinde ihr Vollstreckungsersuchen bei der BH Wiener Neustadt zurück. In der Folge kam es weder zu vollstreckungsrechtlichen Schritten noch wurden Verwaltungsstrafen verhängt. Volksanwältin Brinek fragt sich zu Recht: „Wie ernst nehmen die Behörden die NÖ Baugesetze?" Sie fordert den Bürgermeister auf, laufende Überprüfungen der tatsächlichen Nutzung vorzunehmen und bei zweckwidriger Verwendung Strafen zu verhängen.

 

Nachgefragt: Für bereits kostenlos abgetretenen Grund nochmals bezahlen?

Im Falle jener Wiener Grundeigentümer, die für vor vielen Jahren kostenlos abgetretenen Grund bezahlen sollten, gibt es jetzt eine positive Wendung. Zur Erinnerung: Ihre Rechtsvorgänger hatten bereits vor über 100 Jahren Grund für eine Straßenverbreiterung kostenlos abgetreten. Das Straßenprojekt wurde nie realisiert, jedoch sollten sie plötzlich für die Nutzung der Fläche als Zufahrt, Parkplatz oder auch die Instandhaltung von Zäunen bezahlen. Der Magistrat reagierte auf die Kritik der Volksanwaltschaft: Bei Ansuchen um Grundabteilung werden die Flächen unentgeltlich zurückgegeben.