Gefährliche Schüsse - Sicherheitsbedenken zu einem Bogenparcours im Erholungsgebiet
Mit großer Sorge wandten sich Anwohnerinnen und Anwohner der Gemeinde Saxen mit Sicherheitsbedenken hinsichtlich eines geplanten Bogenparcours in der Nachbargemeinde Klam an die Volksanwaltschaft. Der Bogenparcours soll in unmittelbarer Nähe eines Wohngebiets und mitten in einem gern als Erholungsgebiet genutzten Waldstück errichtet werden. Da in der Sportanlage bis zu 100 Meter weit mit Pfeil und Bogen auf Tierattrappen geschossen werden soll, fürchten die Betroffenen vor allem um die Sicherheit ihrer Kinder.
Laut der Marktgemeinde Klam sei die Sicherheit des Parcours gewährleistet. Nach einem Gutachten des Amtssachverständigen, würden die Tierattrappen und Scheiben in Richtung Wald aufgestellt und Fehlschüsse in Richtung Wohngebiet dadurch vermieden werden. Außerdem befinde sich im Wald ein Schussfang aus Matten und natürlichem Gelände, der alle irrläufigen Schüsse abfangen solle. Da somit sämtliche Auflagen des Oberösterreichischen Veranstaltungssicherheitsgesetzes erfüllt wären und auch die Nachbargemeinde Saxen keinen Einspruch erhoben hätte, habe man dem Veranstalter die Bewilligung zur Errichtung des Parcours erteilt.
Der Bürgermeister ergänzte, dass keine offiziellen Wanderwege durch den Bogenparcours verlaufen würden und, dass jene Waldwege, die direkt in das Parcoursgelände führen, mit Warnhinweisen versehen werden würden.
Für Volksanwältin Brinek stellt sich allerdings nach wie vor die Frage, wie die Gemeinde die Sicherheit von Personen im Wald, insbesonders von spielenden Kindern, sicherstellen werde. Brinek dazu: „Es erscheint mir äußerst zweifelhaft, ob Gefahrenhinweise auf bestehenden Wegen ausreichen, um Personen zu schützen, die den Wald zu Erholungszwecken betreten.“