Folgenschwerer Fahrradunfall
Täglich fuhr ein Burgenländer mit dem Fahrrad zur Arbeit. Am 12. September 2016 stürzte er und erlitt einen Trümmerbruch der Schulter. Zusätzlich zu der schweren Verletzung entstanden auch am Fahrrad, dem Mobiltelefon und der Kleidung Schäden von rund 3.000€. Ursache für den Sturz war ein 14 cm tiefes Schlagloch auf einem offiziellen Radweg der Stadtgemeinde Wiener Neustadt. Das Schlagloch war trotz ordnungsgemäßer Beleuchtung des Fahrrades und dem Tragen einer Stirnlampe nicht erkennbar.
Als Wegehalter ist die Stadtgemeinde Wiener Neustadt verantwortlich und hat sich um den ordnungsgemäßen, jederzeit benutzbaren Zustand des Weges zu kümmern. Wird durch die mangelhafte Beschaffenheit des Radweges ein Mensch verletzt oder es entsteht ein Sachschaden, haftet der Wegehalter, sofern er den Mangel vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.
Die Versicherung der Stadtgemeinde Wiener Neustadt lehnte Schadenersatzforderungen ab, da aus ihrer Sicht offenbar keine grobe Fahrlässigkeit gegeben war. Recherchen haben jedoch ergeben, dass das Schlagloch nachweislich bereits seit 2014 bestanden hat. Dies weist darauf hin, dass die Stadtgemeinde den Radweg in den letzten drei Jahren nicht ordnungsgemäß kontrolliert hat.
Volksanwältin Brinek dazu: „Je länger man ein solches Schlagloch nicht ausbessert, umso schneller kommt man in den Bereich der groben Fahrlässigkeit. Zudem ist dieser Weg auch Teil des internationalen Thermenradweges und wird auch entsprechend beschildert. Ein solcher Weg muss regelmäßig kontrolliert werden.“
Erfreulicher Weise konnte mit Hilfe der Volksanwaltschaft mittlerweile eine außergerichtliche Einigung über den erlittenen Schaden erzielt werden. Volksanwältin Brinek ist erfreut über den positiven Ausgang, kritisiert jedoch das Vorgehen der Behörde: „Wenn eine Wegehalterhaftung der Gemeinde besteht, hat diese die Verantwortung, dem Bürger rasch zu helfen. Es kann nicht sein dass das Opfer alleine gelassen wird und der Fall auf die Versicherung abgeschoben wird.“
Nachgefragt: Unsicheres Wegerecht
Vor zwei Jahren wandten sich Hausbesitzer aus Podersdorf an Volksanwältin Gertrude Brinek. Sie hatten Sorge, irgendwann nicht mehr ohne weiteres auf ihre Grundstücke zu gelangen. Das seit 1958 vertraglich verbriefte Zufahrtsrecht zu seinem Haus, aber auch der Zugang zum See über Gemeindegrund wurde nach einer Grundstücksteilung durch die Gemeinde nicht mehr in das Grundbuch eingetragen. Die Betroffenen hatten mehrfach erfolglos gegen die Behebung dieses Fehlers urgiert.
Mittlerweile konnte unter Mitwirkung der Volksanwaltschaft eine positive Lösung für alle Beteiligten erzielt werden. Die Gemeinde hat die Eintragung des Geh- und Fahrtrechtes der Betroffenen wieder vorgenommen.
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