Empörte Eltern: Schließung der Hauptschule Breitenau

8. September 2012

Eltern aus der Breitenau am Hochlantsch in der Obersteiermark haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt: Die Hauptschule (HS) ihrer kleinen Gemeinde soll geschlossen werden. Das Land begründet die geplante Schließung damit, dass die Schule sanierungsbedürftig und zu wenig ausgelastet sei – im Schuljahr 2011/12 waren 52 Schüler/innen  gemeldet, davon lediglich 31 aus dem eigenen Sprengel, womit die HS Dr. Lauda-St.Jakob zu den kleinsten HS Österreichs gehörte. Die Kinder aus der Breitenau und Umgebung würden in der HS Bruck an der Mur aufgenommen und der knapp über zwanzig Kilometer längere Schulweg dorthin sei laut Behörde zumutbar. Die Eltern sind jedoch anderer Ansicht: Der Schulweg zur HS Bruck/Mur würde in manchen Fällen täglich bis zu dreieinhalb Stunden ausmachen. Die Breitenauer haben daher Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht und hoffen, dass dieser den Auflassungsbescheid des Landes aufhebt.

Volksanwältin Terezija Stoisits diskutierte den Fall mit Alexander Lehofer, Vertreter der Elterninitiative gegen die Hauptschulschließung, sowie dem Bürgermeister der Gemeinde, Siegfried Hofbauer. Die Volksanwältin interpretierte den Bescheid zur Auflassung der Schule als eine politische Entscheidung auf landespolitischer Ebene, verwies jedoch auf die Möglichkeit der Einrichtung von Expositurklassen – wie im Gesetz vorgesehen, offensichtlich aber bisher von niemandem angedacht. Zwar sei die Auflassung der HS eine legitime Vorgehensweise seitens der Behörde, dass die Schule aber aufgrund der Gesetzeslage geschlossen werden müsse, sei so nicht richtig. Denn laut Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetz kann eine bestehende Pflichtschule zwar geschlossen werden, ist aber nur dann aufzulassen, wenn wegen des Rückgangs der Schüler/innenzahlen ein unverhältnismäßiger Aufwand für die Schule auf die Dauer nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Relevant sei demnach nicht nur die Anzahl von Schüler/innen heute, sondern vielmehr der Blick in die Zukunft. Der Vertreter der Elterninitiative verwies ebenfalls auf zukünftige Perspektiven und rechnete spätestens für das Jahr 2014 mit einem „Schüler/innen-Pool“ von 120 Kindern aus der Breitenau und Pernegg, womit von mindestens siebzig Schüler/innen auszugehen sei – genügend für eine Weiterführung der HS Breitenau, wie er unter Berufung auf eine Zusage einer Landesrätin meinte.

Der Landesschulrat sieht sich als nicht zuständig und verwies in Sachen Standortentscheidungen im Pflichtschulbereich auf den Schulerhalter (die Gemeinde) bzw. das Land. Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung verwies seinerseits auf die Vorgaben des regionalen Bildungsplans und verteidigte den Auflassungsbescheid, der die Schließung der Schule mit Auslaufen des Schuljahres 2013/14 vorsieht. Bürgermeister Hofbauer kritisierte die Entscheidung der Landesregierung vehement: Gewünscht hätte er sich wenigstens einen Beobachtungsstatus, um weitere Entwicklungen einschätzen und planen zu können. Auch in der Frage der Änderung der Schulsprengeleinteilung im Hinblick auf die Zusammenlegung seiner Gemeinde mit der Nachbargemeinde Pernegg und den hierfür seitens der Behörde herangezogenen Zahlen als Berechnungsgrundlage hätte das Amt der Landesregierung bisher kein Entgegenkommen signalisiert.

Unter Berücksichtigung der strukturellen Rahmenbedingungen und im Sinne eines umfassenderen Zugangs zur Problematik hob Volksanwältin Stoisits ein Argument der Auflassungsgegner/innen hervor: Gerade in einer von Abwanderung stark betroffenen Gegend wie der Breitenau sei eine Schule nicht nur eine wichtige Bildungseinrichtung, sondern auch ein integraler Bestandteil einer Gemeinde fern der Ballungszentren. Dies müsste von der zuständigen Behörde ebenso berücksichtigt werden, wie die Standpunkte und Sorgen der Bürger/innen.

Die Forderung der Volksanwaltschaft: Die HS Dr. Lauda-St.Jakob in der Breitenau kann und soll bestehen bleiben. Im Hinblick auf die Möglichkeit, die Schule als Expositur der HS Bruck/Mur weiterzuführen, könnte die bisherige Entscheidung abgeändert bzw. rückgängig gemacht und ein gangbarer Weg im Sinne aller Beteiligten – Schüler/innen, Eltern, Gemeinde und Behörde – eingeschlagen werden.   

 

Bürgerproteste: Fernkraftwerk Ebenthal

 

Der BürgerAnwalt berichtete im Mai 2008: Bürger/innen  protestierten gegen die Errichtung eines ihrer Meinung nach überdimensionierten thermischen Kraftwerks in Ebenthal  im Klagenfurter Becken. Gegen die Entscheidung der Kärntner Landesregierung für ein Gas- und Dampfturbinen-Kombinationskraftwerk wurde vor dem Bundesumweltsenat berufen. Eine Lösung für das bestehende Fernheizwerk musste aber gefunden werden: Nach mehr als sechs Jahrzehnten stand eine Verlängerung des Betriebes bis zum Jahr 2015 im Raum.

Volksanwältin Stoisits fragte nach und diskutierte den Fall gemeinsam mit dem Ebenthaler Bürgermeister Franz Felsberger im ORF-Studio. Der Umweltsenat hat im April 2012 den Berufungen der Bürgerinnen und Bürger – aufgrund der Unzumutbarkeit für die Bevölkerung im Hinblick auf Nebelbildung, Klima und Landschaftsbild – Folge gegeben und die Genehmigung des Landes für das neue Gas-Dampfkraftwerk aufgehoben. Daraufhin brachten die Kraftwerksbetreiber Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Sollte dieser die Entscheidung des Umweltsenats bestätigen, wäre das ursprüngliche Großprojekt endgültig vom Tisch, so die Volksanwältin.

In der Frage des alten Kraftwerks sei laut Bürgermeister Felsberger mit einer baldigen Sanierung zu rechnen, da die Anlage zumindest noch 2-3 Jahre in Betrieb bleibe: Neben dem Einbau einer neuen Gasturbine würde nach ergänzenden Möglichkeiten im Bereich Biomasse mit Kraft-Wärme-Anlagen gesucht. Die Fernwärmeversorgung in der Region könnte demnach mithilfe zusätzlicher Biomasseanlagen im Klagenfurter Becken bereits in den kommenden Jahren gewährleistet sein. Die Frage der künftigen Stromenergieversorgung bleibt jedoch nach wie vor offen und die Suche nach Alternativen und Lösungen läuft.