Eingeschränkte Kontrolle über die kommunale Daseinsvorsorge
Die Volksanwaltschaft hat nach wie vor kein Mandat für eine Prüftätigkeit ausgegliederter Rechtsträger. Dadurch ist die Kontrolle über die kommunale Daseinsvorsorge wie die Gas- oder Elektrizitätsversorgung stark eingeschränkt. Auch die Wiener Stadtwerke Holding AG unterliegt nicht der Prüfung durch die Volksanwaltschaft.
Durch dieses Manko ist in vielen Fällen kein effektiver Rechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Volksanwaltschaft fordert die Ausweitung ihrer Prüfkompetenz auf private Rechtsträger, an denen Bund, Länder oder Gemeinden mit 50 Prozent beteiligt sind.