Diebstahl aus Bahnhofsschließfach – Volksanwaltschaft veranlasst bessere Sicherheitsmaßnahmen

1. Oktober 2020

Reisende wie Frau G., deren Gepäck aus Schließfächern am Wiener Westbahnhof gestohlen wurde, kritisierten, es sei nicht klar ersichtlich gewesen, dass nach dem Öffnen der Schließfächer – wenn etwa ein weiteres Gepäckstück eingestellt wurde – die Mietgebühren erneut zu entrichten sind. Obwohl das Schließfach eigentlich für 24 Stunden bezahlt wurde, muss man erneut zahlen, wenn man es zwischendurch öffnet. Wer nicht nachzahlt, lässt das Schließfach unwissentlich offen zurück. Die Volksanwaltschaft kritisierte, dass die Bahnreisenden darüber nur im Kleingedruckten der Geschäftsbedingungen informiert worden sind und forderte Infos, die auf den ersten Blick verständlich sind. Die ÖBB versprachen nach einer Diskussion in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ im November 2019 Besserung.

Jetzt ist klar: Wer Schließfach öffnet, muss nachzahlen

Es ist zwar immer noch so, dass man nachzahlen muss, wenn man das Schließfach zwischendurch öffnet. Franz Hammerschmid von den ÖBB erklärt aber, dass die Infos darüber verbessert wurden – mit deutlich sichtbaren, grafisch gestalteten Anleitungen und auch auf Monitoren auf dem Wiener Hauptbahnhof, am Westbahnhof und am Salzburger Hauptbahnhof. Volksanwalt Achitz: „Die ÖBB haben rasch reagiert, Frau G. hat eine Entschädigung bekommen. Das System ist gleichgeblieben, aber es wird gut erklärt.“