Brinek bei Veranstaltung „15 Jahre Studierendenanwaltschaft“
Die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Gertrude Brinek nahm am 1. Juli 2011 an einer Veranstaltung aus Anlass des 15-jährigen Bestehens der Studierendenanwaltschaft teil. Diese Stelle "nimmt einen Service- und Informationsauftrag wahr und wird weiterhin eine wesentliche Funktion in der Identifizierung und Behebung von Alltagsproblemen im Tertiärbereich ausüben", führte Wissenschaftsminister Töchterle am Beginn der Veranstaltung aus.
Volksanwältin Brinek, die neben anderen nationalen und internationalen Referentinnen und Referenten als Vortragende eingeladen war, unterstrich die eigenständigen Aufgaben der Studierenden-Ombudsstelle.
Hinsichtlich der Frage nach der Abgrenzung zur Tätigkeit der Volksanwaltschaft arbeitete sie für das zahlreich erschienene Fachpublikum in ihrem Redebeitrag sowohl die gemeinsamen als auch die differenten Elemente der beiden Institutionen heraus. "Bei aller Ombudsmann-Inflation hat jede Einrichtung ihre Berechtigung und kann wertvolle Unterstützung bieten", betonte Brinek. "Wesentlich ist mir die verlässliche Service – und Hilfeleistung und in vielen Fällen der jeweils ergänzende Charakter derselben".
Die Leistungen der in der Verfassung geregelten Tätigkeit der Volksanwaltschaft hob sie dabei besonders hervor. Dazu zählt neben der Unabhängigkeit in der individuellen oder amtswegigen Prüfung der Verwaltung die Unterstützungspflicht aller Organe des Bundes, inklusive Länder und Gemeinden. Die Volksanwaltschaft bearbeitet sowohl Beschwerden der Studierenden als auch des Hochschul- und Universitätspersonals bzw. der Forschenden und Lehrenden und überprüft die Behörden-Reaktion. Besonders hob Brinek auch die verpflichtende öffentliche parlamentarische Diskussion der Prüfergebnisse hervor.
"Gemeinsam stark - ohne Ressourcen-Vergeudung und Pflege von Doppelgleisigkeiten und ohne Vorverurteilung, das soll das Motto für die Zukunft sein. So werden auch die Interessen der Studierenden am effizientesten gewahrt", schloss Brinek.