Brinek: Antrag monatelang unbearbeitet

14. Dezember 2010

Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach ordnete einen Antrag innerbehördlich falsch zu und ließ ihn über sechs Monate lang unerledigt. Erst durch das Einschreiten der Volksanwaltschaft wurde die Behörde auf ihren Fehler aufmerksam und leitete eine baupolizeiliche Überprüfung ein.

Behörden sind verpflichtet, über Anträge von Parteien und Berufungen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen einen Bescheid zu erlassen. Wie die Praxis zeigt, halten sich aber leider nicht alle Ämter und Dienststellen immer an diese Verpflichtung: Herr N.N. beschwerte sich beispielsweise bei der Volksanwaltschaft über die Bezirkshauptmannschaft Feldbach. Bereits vor Monaten hatte er einen Antrag zur Beseitigung konsensloser baulicher Anlagen eines Gewerbebetriebs gestellt – die gesetzlich vorgegebene Entscheidungsfrist von sechs Monaten war längst verstrichen.

Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft zeigte, dass der Antrag versehentlich zu Unterlagen hinzugefügt worden waren, die dann an die für Katastrophenschutz zuständige Behörde weitergeleitet wurden. Erst durch das Einschreiten von Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek wurde die Bezirkshauptmannschaft Feldbach auf den Fehler aufmerksam und leitete sofort eine baupolizeiliche Überprüfung ein.

„Ich freue mich, dass der Antrag von Herrn N.N. durch das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft nun endlich bearbeitet wird. Die Bezirkshauptmannschaft Feldbach hat ihren Fehler eingestanden und schlussendlich schnell reagiert“, so die Volksanwältin.