Aufwändig saniertes Museumsgebäude in Hüttenberg seit Jahrzehnten ungenützt
Ein passionierter Auto- und Motorradsammler hatte sich ab dem Jahr 2018 mehrmals an das Land Kärnten als Eigentümer einer Immobilie gewandt. Es ging ihm um die Liegenschaft „Landesaustellungsgebäude Hüttenberg-Heft“, wo 1995 die Landesausstellung „Grubenhunt und Ofensau“ gezeigt worden war. Auf dem Ausstellungsgelände war für die Ausstellung ein historisches Gebäude nicht nur saniert, sondern vom bekannten Architekten Günther Domenig ausgebaut worden. Der Sammler wollte gemeinsam mit weiteren Personen die gesamte Anlage für ein Oldtimer-, Traktoren- und Skulpturenmuseum nachnutzen. Das Land Kärnten beantwortete seine Anfragen jedoch nicht, während das Gebäude und Inventar ihm zufolge zunehmend verfielen.
Das Bundesdenkmalamt konnte zwar keinen Denkmalsverfall feststellen, investierte aber gemeinsam mit dem Land Kärnten rund 100.000 Euro in die Konservierung, hauptsächlich zur Sicherstellung der Begehbarkeit des ungenützten Gebäudes. Volksanwalt Walter Rosenkranz prüfte indessen weiter, warum die Anfragen des Sammlers nicht beantwortet worden waren und zog auch die Bemühungen des Landes um eine Nachnutzung der Anlage in Zweifel, zumal die Stellungnahmen sehr allgemein und ohne konkrete Schritte oder einen Zeithorizont formuliert waren.
Die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Verschleuderung wertvollen Inventars (insbesondere Möbel und Gerätschaften, die bei der Landesausstellung verwendet worden waren, die als Müll entsorgt worden seien, wie Sessel, Ausstellungsvitrinen etc., ja sogar sicher sehr wertvolle Bild- und Tongeräte in funktionsfähigem Zustand) wurde vom Land Kärnten ebenfalls mit dem Hinweis auf die Gebäudesicherheit in Abrede gestellt. Es sei lediglich eine Genehmigung zur Abschreibung der Einrichtung verfasst und die Entsorgung schließlich freigegeben worden. Das Land Kärnten wies die Behauptung, es habe Schäden an der Liegenschaft gegeben, zurück: Inventar, wie Vitrinen und Regale seien teils eingelagert worden und teils verkauft bzw. anderen Einrichtungen überlassen worden. Weggeworfen worden sei nur Kaputtes. Nachnutzungen stehe das Land aber grundsätzlich positiv gegenüber. Konkrete Informationen, wie es mit dem Gebäude weitergehen soll, erhielt die Volksanwaltschaft bisher nicht, immerhin wurde Gesprächsbereitschaft mit dem Interessenten signalisiert.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Hüttenberg begrüßte in der Sendung das Engagement des Kärntners und bezeichnete das Projekt als Chance für seine Gemeinde. Schäden an der Liegenschaft habe es wohl gegeben, sonst hätte man auch keine Sanierungsmaßnahmen ergreifen müssen. Eine Studiengruppe tüftle schon länger an der Einbettung des Museums Hüttenberg in ein gemeinsames Konzept mit dem Harrer-Museum und dem Schaubergwerk in Knappenberg herum. Konkrete Ergebnisse seien aber auch ihm nicht bekannt.
Volksanwalt Rosenkranz äußerte sein Bedauern darüber, dass man Gebäude und Inventar in Hüttenberg einfach ungenutzt dem Verfall preisgebe: „Die Formulierung ‚Dornröschenschlaf‘ trifft den Istzustand wohl am besten. Positiv anzumerken ist jedenfalls, dass das Bundesdenkmalamt eine Nachnutzung in Form eines Oldtimermuseums in einer Stellungnahme ausdrücklich befürwortet hat. Der Frage, ob nur Kaputtes weggeworfen worden ist, wird die Volksanwaltschaft noch auf den Grund gehen.“ Diese Frage könne eventuell auch noch den Rechnungshof interessieren. Der Volksanwalt forderte abschließend nicht nur „schöne Worte“, sondern auch konkrete Schritte ein.
Nachgefragt: Können Anrainer nun in Bahnhofsnähe parken?
Bereits am 26.01.2019 berichtete der „Bürgeranwalt“: Vor dem Haus einer Hollabrunner Familie befindet sich eine Kurzparkzone, für die sie zwischen 2013 und 2017 von der Stadt jährlich eine Ausnahme-Parkbewilligung erhalten hatte. Ohne dass sich an den Rahmenbedingungen etwas verändert hatte, wurde diese Bewilligung aber 2018 plötzlich nicht mehr erteilt mit dem Hinweis, dass es in der Nähe einen großen fußläufig erreichbaren öffentlichen Parkplatz gebe. Dieser Parkplatz, der sich in Nähe zum Bahnhof befindet, werde jedoch laut der Hollabrunnerin hauptsächlich von Pendlern benützt, sodass sie kaum eine Möglichkeit habe, selbst dort zu parken. Die Volksanwaltschaft hatte daher beim Bürgermeister der Stadt Hollabrunn erstmals im August 2019 um eine Stellungnahme ersucht. Mehrere Urgenzen später ist jedoch noch immer keine Antwort eingetroffen.
Seit der ersten Sendung hat die Stadtgemeinde Hollabrunn der Betroffenen immerhin zwei Lösungswege angeboten. Zum einen eine Parkmöglichkeit auf einem neu errichteten Parkplatz. Dieser sei nur hundertfünfzig Meter entfernt. Der Frau zufolge handle es sich jedoch um eine Kurzparkzone mit maximal drei Stunden zulässiger Parkdauer, weshalb diese Parkmöglichkeit für sie ausscheide. Zum anderen wurde gegenüber ihrem Haus ein Parkverbot für Pendler zu bestimmten Zeiten erlassen. Dessen Einhaltung werde auch genau überwacht, was zu einer Entschärfung der Situation beigetragen habe. „Trotzdem haben wir noch nicht alle Informationen erhalten, die wir zur abschließenden Beurteilung benötigen“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz. Die Volksanwaltschaft werde der Sache jedenfalls weiter nachgehen.
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