Abschlussveranstaltung „Eine von fünf“ - Podiumsdiskussion unter Leitung von Volksanwältin Gaby Schwarz
„Unterschrieben, aber nicht gelebt: 10 Jahre Istanbul-Konvention“ lautete das Thema der Podiumsdiskussion an der Medizinischen Universität Wien, mit der die diesjährige Ringvorlesung „Eine von fünf“ abschloss.
Nach einem Impulsvortrag von der Geschäftsführerin vom Gewaltschutzzentrum Wien, Nicole Krejci, diskutierte ein hochkarätiges Podium unter der Moderation von Volksanwältin Gaby Schwarz: Strafrechtsexpertin Katharina Beclin, der Leiter des Gesundheitszentrums MEN Romeo Bissuti, der Leiter des Kriminalreferats Stadtpolizeikommando Fünfhaus Rudolf Herbst und Nicole Krejci.
Die Istanbul Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen (Zwangsheirat, Weibliche Genitalverstümmelung etc.) in Europa. „Es ist wichtig, dass es diese verbindlichen Rechtsnormen gibt. Österreich gehört zu den Vorreitern bei der Umsetzung. Das ist aber kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen, wir haben noch viel zu tun“, mahnt Volksanwältin Gaby Schwarz und verweist auf 27 Femizide und 41 Mordversuche bzw. schwere Gewalt an Frauen in diesem Jahr in Österreich.
„Frauenrechte sind Menschenrechte! Da die Volksanwaltschaft das ‚Haus der Menschenrechte‘ in Österreich ist, haben wir selbstverständlich auch heuer die Ringvorlesung ‚Eine von fünf‘ unterstützt. Als Frau und als Volksanwältin setze ich mich für Frauen und ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben ein“, betont Gaby Schwarz.
Am 11. Mai 2011 wurde das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" von 13 Staaten, unter anderem auch von Österreich, in Istanbul unterzeichnet. In Österreich trat sie am 1. August 2014 in Kraft.