Zuständigkeit für Müllbeseitigung aus dem Traunsee nicht geregelt

13. März 2021

Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz nahm sich in der Sendung „Bürgeranwalt“ der Verschmutzung des Traunsees und des Umstandes an, dass sich niemand für die Beseitigung zuständig fühlt. Anrainerinnen und Anrainer berichteten, dass sich Treibgut und Hausmüll ansammelt und der Uferbereich dadurch bereits verlande. Zweimal jährlich müssten sogar Tierkadaver entfernt werden, vom Hund bis zum Wildschwein. Wo es früher Karpfen gegeben hätte, finde man nun Kühlschränke und Autoreifen.

Bei Hochwasser führt die Traun sehr große Wassermassen, die das Treibgut und den Unrat aus dem gesamten oberen Salzkammergut mittransportieren. Letztlich landet er im Traunsee, genauer gesagt in einer Bucht bei Ebensee, weil diese am Seeufer in Windrichtung liegt. Selbst für den Fremdenverkehr wirkt sich die Verschmutzung allmählich negativ aus, da Besucherinnen und Besucher der Gemeinde „böse Briefe“ schickten, warum man die Natur so verschmutzen lasse, teilte der Bürgermeister mit.

Die Bundesforste erklärten sich für unzuständig, da es sich bei der Problematik um ein Naturereignis handle. Der Katastrophenfonds, aus dem die Gemeinde Ebensee früher die Entfernung des Mülls finanzieren habe können, sei schrittweise gekürzt worden. Mit dem zur Verfügung stehenden Geld finde die Gemeinde aber kein Auslangen.

Der in die Sendung eingeladene Bezirkshauptmann des Bezirks Gmunden nahm nur schriftlich Stellung und verwies darauf, dass für die Entfernung des Mülls keine Behörde zuständig sei. Er könne sich zu fehlenden Rechtsnormen jedoch nicht äußern, sondern sei für den korrekten Vollzug der bestehenden Rechtsnormen zuständig.

Volksanwalt Rosenkranz erklärte dazu in der Sendung, dass sowohl Wasser- und Abfallwirtschaftsrecht als auch das Forstrecht verschiedene Bestimmungen enthalten, die sich jedoch alle nicht auf das Schwemmgut beziehen. Auch die Volksanwaltschaft, so Rosenkranz, sehe derzeit für die Beseitigung des Treibguts und des Mülls keine Behörde zuständig; hier sei der Gesetzgeber gefragt. Im Katastrophenschutzfonds, der früher für die finanzielle Bedeckung herangezogen worden sei, hätten sich die Voraussetzungen geändert. Es sei etwa neu definiert worden, was unter einer Katastrophe zu verstehen sei. Die Gemeinde Ebensee hätte sich der Problematik gerne angenommen, dürfe dies aufgrund der ihr eng gesetzten Budgetgrenzen jedoch nicht: „Hier handelt es sich nicht um eine heiße Kartoffel, die niemand angreifen will, sondern es fehlt tatsächlich die Rechtsgrundlage. Die Volksanwaltschaft kritisiert daher keine Behörde, sondern sie wird wegen der bestehenden Lücke dem Gesetzgeber empfehlen, die Zuständigkeit für diese Verschmutzung des Traunsees gesetzlich zu regeln. Wir hoffen, dass die Behörden dann im Interesse der Bürgerinnen und Bürger arbeiten können“, schloss Volksanwalt Rosenkranz.

 

Nachgefragt: Zu wenige Kontrollen eines Steinbruchs in Kärnten?

Ein Nebenerwerbslandwirt hatte sich an die Volksanwaltschaft gewandt, da der benachbarte Steinbruch ihm auferlegte Vorgaben seiner Meinung nach nicht einhielt. Fünf Meter Abstand zur Grundstücksgrenze würden nicht eingehalten, im Gegenteil Kühe am Nachbargrund verscheucht, Anhänger weggestellt usw., so der Vorwurf. Ein Mindestabstand, wie weit der Steinbruch mit seinen Tätigkeiten an die Grundstücksgrenze heranrücken dürfe, sei von vierzehn auf vier Meter reduziert worden. Außerdem wäre eine Rampe für LKW errichtet und ein Fels, der das Grundstück des Landwirts abgeschirmt hätte, entfernt worden.

Der Eigentümer des Granitabbaubetriebs verwies darauf, dass der Betrieb laufend kontrolliert werde und immer alles für in Ordnung befunden worden sei. Man gehe nicht einmal so nahe an die Grundstücksgrenze, wie dies behördlich erlaubt worden sei. Auch ein Jahr nach der erstmaligen Behandlung des Themas in der Sendung bescheinigt die Bezirkshauptmannschaft dem Betrieb, dass alles gesetzeskonform verlaufe.

Die Staubentwicklung ist nach Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz immer noch zu hoch, die Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau sehe sich aber aufgrund der Vielzahl an zu kontrollierenden Betrieben und aus personellen Gründen – so in ihrer Stellungnahme – nicht dazu in der Lage, dauerhafte, wiederkehrende und vor allem auch unangekündigte Kontrollen der Dauerauflagen durchzuführen. Die Volksanwaltschaft geht davon aus, dass das Land Kärnten dem offenbar bestehenden Personalmangel begegnen und nachbessern wird, um so regelmäßige Kontrollen sicher zu stellen und teilte dies dem Land Kärnten kürzlich mit.