Zusatzkosten für Hochzeiten in Graz

19. Mai 2018

Wer in Graz außerhalb des Standesamtes heiraten will, muss tief in die Tasche greifen. Das Standesamt Graz bietet dafür einige schöne Örtlichkeiten an. Neben den gesetzlich vorgesehenen Gebühren für eine solche Trauung verlangt die Stadt aber vom Brautpaar auch, dass es einen Vertrag mit einer bestimmten Eventagentur abschließt. Ein Paar, das seine Hochzeit in der Orangerie plante, wollte diese Zahlung von 460 Euro nicht akzeptieren und wandte sich an Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer.

In der Studiodiskussion, der sich kein Vertreter des Magistrates Graz stellte, bekräftigte der Volksanwalt, dass es für die Forderung der Stadt Graz an einer Rechtsgrundlage fehle. Das Standesamt sei eine Behörde und daher dem so genannten Legalitätsprinzip verpflichtet. Dies bedeute: Kein behördliches Handeln ohne Rechtsgrundlage. Ebenso sei bedenklich, dass die Stadt Graz als Partner für Hochzeitsveranstaltungen nur eine bestimmte Agentur zulasse.

Auch scheinen die Gründe, weshalb der Magistrat auf eine Agentur bei ausgelagerten Feierlichkeiten besteht, sehr fragwürdig: Laut Auskunft müsse die Eventagentur unter anderem deshalb gebucht werden, da sich die Orangerie im Burggarten befinde und daher „leicht bekleidete und oberkörperfreie“ Personen, die sich um diese Jahreszeit gerne auf der Wiese sonnen, durch einen Mitarbeiter der Agentur des Platzes verwiesen werden. Außerdem müssten Stühle aufgestellt werden.

Im Verfahren sprach der Magistrat Graz dem jungen Paar die Parteienstellung ab. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark bestätigte die Sicht des Brautpaares: Es habe sehr wohl ein berechtigtes Interesse und daher Parteienstellung. Der Magistrat muss nun über den Antrag des Paares neu entscheiden.

Der Magistrat übermittelte eine schriftlichen Stellungnahme, aus der ein gewisses Einsehen hervorgeht: Es könne nun unter drei Agenturen gewählt werden. Außerdem überlegt die Stadt Graz eine Evaluierung der bisher gewählten Lösung und denkt Anpassungen an.

Es bleibt zu hoffen, dass man in Graz die richtigen Schlüsse zieht. Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist der Ausgang des Verwaltungsverfahrens von großer Bedeutung, da eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Zusatzgebühr auch für alle anderen künftigen Brautpaare grundlegend sein wird.

Nachgefragt: Falsche Auskunft mit Folgen

Eine Wienerin stellte ihr Fahrzeug am Bahnhof Wien-Kaiserebersdorf ab. Doch bei ihrer Rückkehr fand sie das Fahrzeug nicht mehr. Mit der Vermutung, dass es abgeschleppt wurde, wandte sie sich an die Polizeiinspektion (PI) Schwechat. Ein bemühter Beamter erkundigte sich bei der MA 48 telefonisch nach dem Verbleib des KFZ. Diese teilte mit, dass sich das KFZ nicht bei der MA 48 befinde. Die PI Schwechat führte noch weitere Telefonate, unter anderem mit anderen Wiener Polizeidienststellen, jedoch ohne Erfolg. Da das KFZ offensichtlich nicht abgeschleppt worden war, wurde mit der Frau eine Diebstahlsanzeige aufgenommen.

Nachdem das Fahrzeug auch einige Tage später nicht gefunden werden konnte, meldete die Frau auf Anraten des ÖAMTC das KFZ ab. Doch kurz darauf kontaktierte die PI Simmering die Wienerin und fragte an, weshalb sie ihr KFZ als gestohlen gemeldet habe, wenn es sich doch auf dem Abschleppplatz der MA 48 befinde. Auf die Frage, warum dies nicht schon bei der Anfrage durch die PI Schwechat bekannt gewesen sei, teilte die MA 48 mit, dass wohl ein Kommunikationsproblem vorliege. Dieses „Kommunikationsproblem“ bescherte der Frau ein abgemeldetes Fahrzeug, erhöhte Gebühren sowie Stress und Ärger mit Behörden.

Die Wienerin hat mittlerweile 50 EUR rückerstattet bekommen. Die Forderung der Volksanwaltschaft nach einer besseren Kommunikation zwischen den Polizeidienststellen wurde umgesetzt: Per Erlass wurden verpflichtende Anfragen zwischen der LPD Wien und den Polizeidienststellen der umliegenden niederösterreichischen Bezirken festgelegt.