Zahlreiche Beschwerden über Windkraftanlagen

27. August 2014

Die Volksanwaltschaft wird immer häufiger mit Beschwerden über beabsichtigte Windkraftanlagen konfrontiert. Die Bürgerinnen und Bürger sorgen sich vor allem um die Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes sowie um Lärmbelästigung. Die Volksanwaltschaft betont, dass bei Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen jedenfalls die Interessen der Nachbarn zu berücksichtigen sind. Diese dürfen nicht gefährdet oder – etwa durch Lärm oder Erschütterung – unzumutbar belästigt werden. Gemäß des NÖ Raumordnungsgesetzes ist auf Abstandsregelungen zu Wohnanlagen sowie auf Interessen des Naturschutzes sowie des Orts- und Landschaftsbildes und des Tourismus Bedacht zu nehmen. Die Volksanwaltschaft wird die Thematik im Interesse des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger weiter verfolgen.