Willkür an Schule – Mobbing durch Lehrerin

4. Mai 2019

Im März diesen Jahres gingen die Wogen wegen Mobbingvorwürfen gegenüber einer Lehrerin einer Währinger AHS hoch. Die ersten Vorwürfe seien vor zwölf Jahren aufgekommen und von der Lehrerin stets zurückgewiesen worden. Über die Jahre sei viel versucht worden, um das Lernklima zu sanieren: es gab Gespräche mit der Lehrerin, mit der Direktorin und der Schulbehörde. Die Vorwürfe blieben, die Pädagogin auch. „Erst die akribische Auflistung der Vorfälle und medialer Druck hätten Bewegung in die Sache gebracht“, so der Vater eines betroffenen Schülers. Ehemalige Schüler berichten, dass bis zur vorläufigen Suspendierung Angst im Klassenzimmer Alltag war.

Auch Willkür in der Benotung wird der Lehrerin (für sie gilt die Unschuldsvermutung) vorgeworfen: Schularbeiten mussten regelmäßig wiederholt werden, da sie mehr als die Hälfte der Schüler mit "Nicht Genügend" benotet hatte. Viele hätten aus Angst vor der Pädagogin die Schule gewechselt, ohne Beschwerde einzureichen. Ein Grund dafür sei gewesen, dass die Pädagogin mehrmals Kritiker angezeigt habe.

Von Seiten der Bildungsdirektion werden die Vorwürfe mittlerweile sehr ernst genommen, ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Der Fall um die Mathematik-Lehrerin der Währinger AHS ist zwar ein seltener, aber kein Einzelfall: pro Jahr werden laut Bildungsdirektion gravierende Vorwürfe gegen rund ein Dutzend Pädagoginnen und Pädagogen in Wien geprüft, weniger als die Hälfte davon wird tatsächlich entlassen.

Im Studio diskutierten neben Volksanwalt Peter Fichtenbauer und Elternvertretern der betroffenen Schule der Bildungsdirektor für Wien und die sachzuständige Sektionschefin im Bildungsministerium.

Die Kritik der Elternvertreter lautet, dass über Jahre Beschwerden an die zuständigen Behörden übermittelt wurden, jedoch diese nie reagierten. Volksanwaltschaft wie Bildungsdirektion entgegnen, dass die Beschwerden bereits damals sehr ernst genommen wurden, jedoch die Vorbringen nicht konkret genug waren und selbst auf Nachfrage nicht ergänzt wurden. Auch wurde die betroffene Lehrerin vom Wiener Stadtschulrat im Herbst bereits angewiesen, Fortbildungen im Bereich „Konfliktmanagement“ und „Soziale Kompetenz“ zu absolvieren. Erst durch die Anfang des Jahres eingereichten konkreten Vorbringen konnten die nunmehr gesetzten Schritte eingeleitet werden, ganz unabhängig vom gleichzeitig auftretenden medialen Interesse.

Die Vertreterin des Bildungsministeriums berichtet, dass bereits eine Disziplinarkommission in dieser Causa zusammengetreten ist, die als ultima ratio sogar die Entlassung aussprechen könnte. Den Behördenvertretern im Studio ist das Wohl der Kinder oberste Priorität, doch dürfe vor diesem Hintergrund ein rechtsstaatliches Verfahren, das der betroffenen Lehrerin zusteht, nicht ins Hintertreffen geraten.

Abschließend lud Volksanwalt Fichtenbauer noch einmal nachdrücklich alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich bei Missständen in der staatlichen Verwaltung direkt an die Volksanwaltschaft zu wenden. „Als ein Oberstes Organ der Republik kann die Volksanwaltschaft die zuständigen Minister direkt kontaktieren, die auf Grund der Bundesverfassung zur wahrheitsgemäßen Antwort verpflichtet sind.“

 

Nachgefragt: Verschmutzung der Donau durch Fäkalien

Nach einem amtswegigen Prüfverfahren durch die Volksanwaltschaft widmete sich die Sendung Bürgeranwalt im März der Verschmutzung der Donau durch die Schifffahrt: Fäkalien und andere Abwässer, die mit Gestank einhergehen, machen ein erholsames Verweilen an der Donau teilweise unmöglich. Darüber hinaus beobachten Fischer etwas weiter stromabwärts immer wieder, dass Schiffe, nachdem sie Wien passiert haben, Mist und Abfälle in die Donau entsorgen.

In der Studiodiskussion stellte der sachzustände Sektionschef des BMVIT fest, dass das Problem teilweise in der Beschaffenheit der Donau selbst liege: Im Gegensatz zu einem See ist die Donau ein fließendes Gewässer. Selbst wenn die Behörde binnen zwei Stunden am Ort der angezeigten Verunreinigung eintrifft, wandert diese aufgrund der Fließgeschwindigkeit der Donau etwa 25 Kilometer weiter stromabwärts. Unangenehmer Geruch an der Donau muss weiters nicht immer von illegal eingebrachten Fäkalien stammen. Er entsteht beispielsweise auch durch den von der Schifffahrt aufgewirbelten Schlamm, weiß der zuständige Sektionschef aus eigener Erfahrung zu berichten.

Volksanwalt Peter Fichtenbauer: "Im Zuge des bisherigen Prüfungsverfahrens konnte die Volksanwaltschaft feststellen, dass zwar die gesetzlichen Vorschriften zur Reinhaltung der Gewässer durchaus gesetzt wären. Es hat jedoch den Anschein, dass die Einhaltung und etwaige Kontrolle entsprechender Gesetze vernachlässig werde."

Vonseiten der Behörden wurden in der damaligen Studiodiskussion rasche Verbesserungsmaßnahmen versprochen. Und tatsächlich können bereits jetzt erste Schritte in die richtige Richtung festgestellt werden:

Zur Abklärung möglicher Maßnahmen veranstaltete das BMVIT mit allen Akteuren einen Runden Tisch. Gemeinsam wurde diskutiert, woher die Verschmutzungen stammen, wie  Verursacher überführt und illegale Einleitungen vermieden werden können. Weiters haben Vertreter der Kabinenschifffahrt die Bereitschaft signalisiert, sich freiwillig zur Dokumentation der fachgerechten Entsorgung von Grauwasser und Fäkalschlamm zu verpflichten.

Zudem hat das BMVIT eine zentrale Website zur Meldung von Verschmutzungen an und in Gewässern eingerichtet.