Wer genehmigte Feuerwerksveranstaltung in einer Wohnsiedlung?

20. November 2021

Bewohnerinnen und Bewohner einer Siedlung in Sieghartskirchen (NÖ) beschwerten sich, dass in der Nähe ihrer Häuser eine pyrotechnische Veranstaltung in Gablitz genehmigt worden sei. Eineinviertel Stunden habe ein unerträglich lautes Feuerwerk Anfang Oktober 2021 gedauert, von dem sie vorab nicht informiert worden seien. Sogar Feuerwerke der Klasse IV, die nur von Pyrotechnikunternehmen abgefeuert werden dürften, seien verwendet worden. Scheiben hätten gezittert und Haustiere seien total verängstigt gewesen. Auch eine Waldbrandgefahr sei nicht auszuschließen gewesen. Die Reste der Feuerwerkskörper seien über der Wohnsiedlung niedergegangen. Polizei, Bürgermeister und Umweltanwalt hätten von der Veranstaltung nichts gewusst.

Die Bürgermeisterin von Sieghartskirchen, die in dem Zusammenhang ebenfalls viele Beschwerden erhalten hatte, zeigte im Interview Verständnis für den Ärger der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, wies aber darauf hin, dass auch sie sich an die Gesetze halten müsse. Wenn jemand für die Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erhalten habe, so müsse man diese zur Kenntnis nehmen. Diese Veranstaltung zu genehmigen, sei nicht Aufgabe eines Bürgermeisters.

Der Grundstücksbesitzer, auf dessen Liegenschaft das Feuerwerk stattgefunden hatte, ließ mitteilen, dass er nicht der Veranstalter gewesen sei. Er hätte nur unentgeltlich seinen Grund zur Verfügung gestellt. Die Veranstaltung sei mittels Flyern und Mundpropaganda angekündigt worden und die Behörde habe alles genehmigt. Der Veranstalter selbst schrieb, dass die Behörde vorab geprüft habe, ob eine Gefährdung von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit bestehen könnte oder eine mögliche unzumutbare Lärmbelästigung. Die Feuerwerkskörper hätten allen gültigen Normen und Gesetzen entsprochen. Die Mehrheit der Bevölkerung habe sich zu der Veranstaltung positiv geäußert.

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten Land verwies auf Sachverhaltsermittlungen und Zeugeneinvernahmen, die noch ausständig seien, erst dann könne man eine Stellungnahme abgeben.

Volksanwalt Walter Rosenkranz kritisierte, dass die Betroffenen schon bei vielen verschiedenen Behörden nachgefragt hätten und niemand wisse, wer die Veranstaltung tatsächlich genehmigt habe: „Nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch der Bürgermeister ist offenbar überrascht worden. Die Volksanwaltschaft wird der Frage nachgehen, ob alle dieses Feuerwerk betreffende Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt wurden.

 

Nachgefragt: Fristerstreckung für Mehrphasenführerschein in Corona-Zeiten

Eine junge Wienerin wandte sich mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, da Fristen beim Mehrphasenführerschein nicht an die Umstände während der Corona-Pandemie angepasst worden seien: Sie hatte 2019 damit begonnen und im August die Fahrprüfung bestanden. 2020 seien dann von März bis Mai die Fahrschulen coronabedingt geschlossen gewesen und nachdem sie wieder öffneten, habe es eine lange Warteliste für die Fahrstunden gegeben. Die erste Perfektionsfahrt habe sie daher erst im August 2020 machen können. Nachdem bis zur zweiten Perfektionsfahrt ein Abstand von vier Monaten vorgeschrieben sei, habe sich auch diese wegen eines weiteren Lockdown und weil sie zwischenzeitlich auch einmal krank gewesen sei, wiederum verschoben. Das Verkehrsamt in Wien teilte ihr schließlich mit, dass sie mit ihrem Mehrphasenführerschein bereits in der zweiten Verlängerung, und daher ein Teil ihrer Prüfung bereits obsolet sei.

Nach der Erstausstrahlung des Falles im ORF im April 2021 konnte das Ministerium entgegen seiner Stellungnahme Volksanwalt Walter Rosenkranz keinen einzigen Fall – auch keine Statistik – nennen, in dem es zu einer Aufhebung, Einzelfallprüfung oder Fristerstreckung gekommen wäre. Das Verkehrsamt antwortete außerdem, dass man den Toleranzerlass deshalb nicht angewendet habe, weil sich die Beschwerdeführerin nie auf ein Terminversäumnis infolge Covid berufen habe. Volksanwalt Rosenkranz verlas in der Sendung den Wortlaut eines E-Mails der Frau an die Behörde, in dem sie sich deutlich auf Verzögerungen aufgrund von Conona berufen hatte. „Viel genauer kann man das eigentlich nicht formulieren. Die Volksanwaltschaft hat sich damit nicht zufriedengeben und das Ministerium neuerlich mit dem Schreiben der Betroffenen konfrontiert“, so Walter Rosenkranz.