Weltfrauentag: Volksanwalt Achitz sieht Handlungsbedarf beim Gewaltschutz
Anlässlich des Internationalen Frauentags (8. März) erinnert Volksanwalt Bernhard Achitz an den großen Handlungsbedarf, den Österreich nach wie vor bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen hat. Die Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats für die Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen (GREVIO) lobt in ihrem aktuellen Bericht für Österreich einige Fortschritte, etwa das Gewaltschutzgesetz und die damit wiedereingesetzten interdisziplinären Fallkonferenzen, aber auch Initiativen gegen Hass im Netz. Der Bericht weist aber auch auf die sehr hohe Zahl an Femiziden in Österreich hin, und er fordert einige Verbesserungen ein. So sollte etwa auch Gewalt durch Ex-Partner vom Begriff der „häuslichen Gewalt“ abgedeckt sein.
Für die Erstellung des GREVIO-Berichts wurde auch die Volksanwaltschaft befragt. „Die Volksanwaltschaft ist Österreichs Nationale Menschenrechtsinstitution, und als solche kann man nicht oft genug an das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf ein Leben ohne Gewalt erinnern“, so Volksanwalt Bernhard Achitz.
Zu wenig Schutzunterkünfte
Ungebrochen hoch ist die Zahl der Femizide in Österreich. Drei Viertel der Frauenmorde werden vom derzeitigen oder früheren Partner des Opfers begangen. GREVIO sieht es als positiv, dass es in allen Bundesländern Gewaltschutzzentren gibt, die auch angemessen gefördert werden. Kritisiert wird aber, dass es zu wenig Schutzunterkünfte für Opfer häuslicher Gewalt gibt. In Wien wird keine Frau abgewiesen, aber in anderen Bundesländern ist die Lage laut GREVIO-Bericht deutlich schlechter, vor allem in ländlichen Gebieten. „Dass Frauen, die aus einer Gewaltbeziehung ins Frauenhaus fliehen wollen, dort aber nur auf eine Warteliste gesetzt werden, ist unzumutbar und gefährlich. Das Risiko für diese Frauen und ihre Kinder ist enorm“, so Achitz.
Frauenhäuser zu wenig auf Frauen mit Behinderungen eingestellt
Frauen mit Behinderungen haben es besonders schwer, einen geeigneten Platz in einem Frauenhaus zu finden. „Die Barrierefreiheit ist ein Problem, auch auf psychische Erkrankungen oder Suchtprobleme sind die Frauenhäuser oft nicht vorbereitet“, so Achitz. Auf die Tatsache, dass Frauen einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt sind, wenn sie eine Behinderung haben oder einer Minderheit angehören, hat die Volksanwaltschaft auch schon 2023 in der Auftaktveranstaltung zur Ringvorlesung „Eine von fünf“ hingewiesen. Die Istanbul-Konvention fordert Maßnahmen besonders für Frauen, die verschiedensten Formen von Diskriminierung ausgesetzt seien, etwa Frauen aus nationalen, ethnischen und sexuellen Minderheiten, Migrantinnen, Asylwerberinnen/Geflüchtete, Frauen mit Suchtproblemen oder eben mit Behinderungen.
Hass im Netz, Gewalt: Informationsmaßnahmen und Datenerhebung notwendig
Das 2021 in Kraft getretene Gesetzespaket gegen Hass im Netz gehört zu den Maßnahmen, die von GREVIO ausdrücklich begrüßt werden. „Aber GREVIO kritisiert auch, dass wegen der komplizierten Gesetze nur sehr wenige Klagen eingebracht wurden. Hier braucht es noch viele Schulungs- und Informationsmaßnahmen“, so Achitz. Ebenfalls notwendig: Mehr und bessere Daten zu Gewaltdelikten: „Für eine evidenzbasierte Politik brauchen wir bessere Daten zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen“, sagt Achitz. Während die Daten der Polizei zum Beispiel gewisse Schlüsse auf die Täter-Opfer-Beziehung zulassen, ist das mit den Daten der Justiz schlechter möglich.
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.