Wasserschaden im Gemeindebau

25. November 2017

Ein Niederösterreicher befand sich gerade auf Reha nach einer Hüftoperation, als er von seiner Schwester über einen schweren Wasserschaden in seiner Wohnung informiert wurde. In der Wohnung über ihm war eine Leitung geplatzt. Als das Wasser in seiner Wohnung entdeckt wurde, war der Schaden bereits weit fortgeschritten. Die Kücheneinrichtung war durch das Wasser schon vollkommen ruiniert und auch die Holzdecke war völlig zerstört.

Die Gemeinde teilte dem überraschten Mieter mit, dass sie zwar für die Sanierung der Wohnung, nicht aber für den Ersatz der Möbel aufkommen werde. Zudem verzögerte sich auch die Renovierung der Mauern. Bis Ende September stand noch immer kein Trockengerät in der Wohnung. Dadurch konnte der Mieter seine durchnässte Wohnung zwei weitere Monate nicht nutzen.

Die Gemeinde argumentierte, dass sie die Kontrolle der leerstehenden Wohnung korrekt durchgeführt und die Wohnung laufend auf Schäden geprüft habe. Das Sperrventil - von diesem aus zweigen die Wasserleitungen zu den Wohnungen ab – liegt jedoch freizugänglich am Gang und war zum Zeitpunkt des Platzens der Leitung nicht verschlossen. Der Wasserfluss konnte erst durch Abdrehen des Hauptwasserhahns zum Stoppen gebracht werden.

Das Gesetz besagt, dass der Wohnungseigentümer – in diesem Fall, die Gemeinde – nur dann nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn er beweist, dass er alle objektiv erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr eines Rohrbruchs getroffen hat. Das Absperrventil wäre jedenfalls zu sichern gewesen. Damit wäre verhindert worden, dass es im Falle eines Rohrbruchs zu unkontrolliertem Wasserzulauf in die darunterliegende Wohnung kommt.

Volksanwältin Gertrude Brinek fordert die Gemeinde auf, ihrer Ersatzpflicht nachzukommen: „Die Gemeinde hat nicht alle objektiv notwendigen Maßnahmen getroffen, um diesen Schaden abzuwenden oder ihn zumindest rasch zu beheben. Wir sprechen hier selbstverständlich nur vom Zeitwert der unbrauchbar gewordenen Küche und der durchaus bescheidenen Forderung von rund 1500 Euro.“ Der in der Sendung anwesende Versicherungsmakler der Gemeinde sagte zu, 1100 Euro für die Küche zu ersetzen. Volksanwältin Brinek geht davon aus, dass auch noch für die fehlenden 400 Euro eine Lösung gefunden wird.

Nachgefragt

Anrainerinnen und Anrainer eines Modellflugplatzes beschwerten sich bei der Volksanwaltschaft über laute Fluggeräte, die direkt über ihre Grundstücke fliegen und ihre Lebensqualität beeinträchtigen. Weder hielt man sich an das Flugverbot für Geräte mit Verbrennungsmotoren noch hielt man die vereinbarten Ruhezeiten ein. Im Juni 2017 wurde das Problem mit dem Bürgermeister von Radstadt in der Sendung „Bürgeranwalt“ diskutiert.

Erfreulicherweise konnten mittlerweile bereits einige Verbesserungen erreicht werden. Bei einer Aussprache zwischen der Nachbarschaft und den Mitgliedern des Flugvereins eignete man sich etwa darauf, einen Lärmschutzbeauftragten zu ernennen, der jederzeit am Handy kontaktiert werden kann, wenn wieder Probleme entstehen. Zudem sagten die Vereinsmitglieder zu, besonders lärmerregende Wettkampffiguren zu vermeiden. Nach Angabe des Bürgermeisters, liegt auch bereits eine Ausweitung der ortspolizeilichen Lärmschutzverordnung vor, über die derzeit noch in Gemeindegremien beraten wird.

Volksanwältin Brinek dazu: „Ich freue mich über die erfolgreichen Vermittlungsbemühungen der Gemeinde und hoffe, dass die die getroffenen Maßnahmen zu einer für alle erträglichen Situation führen.“