Wasserbauförderung: Kritik am Gesetzesentwurf
Volksanwaltschaft befürchtet Kontrolldefizite bei schutzwasserwirtschaftlichen Angelegenheiten
In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert die Volksanwaltschaft den vorliegenden Entwurf des Lebensministeriums zur Änderung des Wasserbautenförderungsgesetzes. „Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine Auslagerung der Überprüfung sowie finanziellen Abwicklung von schutzwasserwirtschaftlichen Projekten vor. Damit würde die Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft in diesem Bereich wegfallen, da wir nach wie vor kein Mandat für eine Prüfung privater Rechtsträger haben“, erläutert Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits. Bisher hat diese Aufgaben das Bundesministerium selbst wahrgenommen.
Die Volksanwaltschaft spricht sich für eine Kontrolle schutzwasserwirtschaftlicher Projekte sowohl in Hinblick auf ihre Gebarung, als auch hinsichtlich möglicher Missstände aus. Sie fordert daher, dass ihr die Möglichkeit zur Prüfung im gleichen Umfang eingeräumt wird wie dem Rechnungshof. „Im Gesetz ist festzuschreiben, dass die ausgegliederte Stelle auch der Kontrolle durch die Volksanwaltschaft unterliegt“, fordert Stoisits.
Die Volksanwaltschaft kritisiert in diesem Zusammenhang, dass es immer wieder zu Rechtsschutz- und Kontrolldefiziten kommt, da sie per Gesetz nicht befugt ist, ausgegliederte Unternehmen und private Rechtsträger zu kontrollieren. „Eine diesbezügliche Mandatser-weiterung der Aufgabenbereiche der Volksanwaltschaft wäre daher wünschenswert“, schließt Stoisits.