Warum bekommt Moritz (15) keine Beinprothese, mit der er schwimmen kann?
Dem 15-jährigen Moritz musste als Kind ein Bein amputiert werden. Dank verschiedener Prothesen kann der junge Salzburger nicht nur gehen, sondern auch Sport treiben. Zum Schwimmen braucht er allerdings eine wasserfeste Badeprothese. Die wurde ihm bisher im Rahmen der Behindertenhilfe bezahlt. Da Moritz gewachsen ist, braucht er nun eine neue Badeprothese, aber sein Antrag wurde abgelehnt. Volksanwalt Bernhard Achitz forderte in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 22. Februar die Bezahlung der Prothese.
Moritz Trauner hat nur ein Bein. Das hindert ihn aber nicht am Sport: Skifahren, Laufen, Tennis, Fußball, Schwimmen, das alles hat er schon ausgeübt. Für unterschiedliche Sportarten braucht er unterschiedliche Prothesen: „Moritz hat aktuell drei Beinprothesen: Eine Tagesprothese, mit der er in die Schule geht, eine Sportprothese, mit der er Tennis spielt und Laufen geht, und eine Badeprothese, mit der er duscht und Schwimmen geht“, erklärt Moritz‘ Mutter Petra Trauner. „Die Tages- und die Sportprothese dürfen nicht nass werden, da sie sonst rosten würden“, ergänzt Moritz.
Holzbein statt Hightech-Prothese?
Doch nun will niemand mehr für die Schwimmprothese bezahlen: Das Land Salzburg, zuständig für die Behindertenhilfe, hat die Übernahme der Kosten abgelehnt – etwa 14.000 Euro. Petra Trauner: „Alle reden immer von Inklusion, und dann scheitert’s daran, dass man einem Kind eine Badeprothese zur Verfügung stellt? Das ist ja wie in früheren Zeiten, wo sich Menschen mit einem Holzstumpf fortbewegen mussten.“ Von der zuständigen Behörde, der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, wollte niemand ins Bürgeranwalt-Studio kommen.
„Salzburg hat ein Teilhabegesetz, und der Name sollte eigentlich Programm sein. Die Unterstützung solle es Menschen mit Behinderung ermöglichen, dass sie ein normales und gleichberechtigtes Leben führen. Dazu zählt natürlich auch Sport“, sagte Volksanwalt Achitz: „Andere junge Menschen brauchen nur eine Badehose, wenn sie schwimmen wollen, Moritz braucht auch eine Prothese. Diese Benachteiligung muss ausgeglichen werden.“
Österreich habe sich in der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilnahme an Sportaktivitäten zu ermöglichen und Maßnahmen zu treffen, damit „Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs- Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können“, entsprechend fordert Achitz, dass das Land Salzburg die Badeprothese für Moritz bezahlt.
Nachgefragt: Qualifizierte Betreuung für Menschen mit Gendefekt
Bei Kasim F. und Stefanie P. wurde kurz nach ihrer Geburt das Prader-Willi-Syndrom diagnostiziert. Das führt zu niedriger Muskelspannung und fehlendem Sättigungsgefühl. Das 17-jährige Mädchen bräuchte eine 24-Stunden-Betreuung in Wien, bei dem jungen Mann wurde zunächst die Finanzierung der Unterbringung in einer speziellen Einrichtung in Bayern abgelehnt. Nach der Kritik der Volksanwaltschaft hat der Fonds Soziales Wien reagiert und eine entsprechende Einrichtung in Wien geschaffen.
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Auf der ORF TVthek können Sie jeweils eine Woche lang die aktuelle Sendung des Bürgeranwalts online sehen