Vortrag bei der BAWO-Fachtagung 2017 in Salzburg
Unter dem Titel „Das Beschwerdeverfahren vor der Volksanwaltschaft“ hat der Kinderrechtsexperte und Jurist, Mag. Markus Huber den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Überblick über die 40-jährige Geschichte der Volksanwaltschaft, ihre Kompetenzen und Struktur und einen Einblick in ihre Arbeitsweise geben können.
Neben der Darstellung von Einzelfällen aus der nachprüfenden Kontrolltätigkeit, etwa im Bereich der Mindestsicherung und der Kinder- und Jugendhilfe, bot sich auch die Gelegenheit die Arbeit der Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus zu erläutern.
Besonderes Interesse galt dem Ende April im Parlament beschlossenen Heimopferrentengesetz.