Volksanwaltschaft wird „Menschenrechtshaus der Republik“
Mit 1. Juli 2012 wurde die Volksanwaltschaft zum „Menschenrechtshaus der Republik“. Sie ist damit auch für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig.
Grundlage der neuen Aufgaben sind zwei bedeutende UN-Menschenrechtsverträge, durch die sich die Republik Österreich zu bestimmten menschenrechtlichen Garantien und internationalen Standards verpflichtet hat. Umgesetzt werden damit das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie Teile der UN-Behindertenrechtskonvention (CRDP).
Die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen sorgen präventiv für die Einhaltung und Umsetzung dieser beiden internationalen Verpflichtungen. Der neue Prüfauftrag bezieht sich auf all jene Einrichtungen, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen Gefahr laufen, Misshandlungen, unmenschlicher Behandlung und freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt zu sein. Insgesamt werden rund 4.000 öffentliche und private Einrichtungen von der Volksanwaltschaft zu kontrollieren sein. Dazu zählen etwa Justizanstalten, Kasernen, Dienststellen der Sicherheitsexekutive, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Expertinnen und Experten verschiedener Fachdisziplinen führen Kontrollbesuche in diesen Einrichtungen durch. Sie sammeln Informationen und Fakten und bewerten diese, basierend auf den Vorgaben internationaler Abkommen. Die Prüfprotokolle sind Grundlage für die Entscheidungen der Volksanwaltschaft. Sie enthalten auch Anregungen, die zur Verhütung von Menschenrechtsverletzungen beitragen sollen.
Die Volksanwaltschaft und die Kommissionen werden diese Aufgabe als sogenannter Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) wahrnehmen und regelmäßig dem Parlament über ihre Tätigkeit berichten. Damit folgt Österreich anderen europäischen Staaten wie Dänemark, Schweden, der Tschechischen Republik, Slowenien, Zypern und Polen, die diese Aufgabe ebenfalls unabhängigen Ombudsmann-Einrichtungen übertragen haben.
Auch durch die Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Österreich dazu verpflichtet, einen unabhängigen Präventionsmechanismus einzurichten. Dieser soll jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in Einrichtungen und Programmen, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, verhindern.