Volksanwaltschaft veröffentlicht Wien-Bericht 2020

26. Mai 2021

Die Volksanwaltschaft übermittelt heute ihren Wien-Bericht 2020 an den Wiener Landtag. Der vorliegende Band ist schwerpunktmäßig der Kontrolle der Verwaltung im Jahr 2020 gewidmet. Durch seine Landesverfassung hat das Bundesland Wien die Volksanwaltschaft dazu berufen, die Verwaltung des Landes und der Gemeinde zu kontrollieren. Insgesamt wandten sich im letzten Jahr 1.081 Wienerinnen und Wiener an die Volksanwaltschaft, weil sie sich von der Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. In 240 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 22 % aller erledigten Verfahren entspricht.

Inhaltlich betrafen die meisten Beschwerden Fragen der Mindestsicherung und der Jugendwohlfahrt (320 Beschwerden bzw. 30 %), gefolgt von Problemen in den Bereichen Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Straßenpolizei (269, rund 25 %). Fast ein Fünftel der Beschwerden betraf Gemeindeangelegenheiten (195, 18 %), gefolgt von Anliegen aus den Bereichen Raumordnung und Baurecht (74, 7 %).

„Als Rechtsschutzeinrichtung hat die Volksanwaltschaft die Funktion, Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie ihre Anliegen nicht angemessen bearbeitet und entschieden sehen. In vielen Fällen kann die Volksanwaltschaft erreichen, dass ein nicht gesetzmäßiges Vorgehen der Behörden korrigiert wird,“ erklärt Volksanwalt Bernhard Achitz.

Im aktuellen Bericht werden neben Zahlen und Daten Einzelfälle dargestellt, die sich vor allem auf Themen konzentrieren, die häufig zu Beschwerden führen oder einen größeren Personenkreis betreffen. „Ein einzelner Beschwerdefall kann auch Anlass für generelle Empfehlungen für das Verhalten der Verwaltung in gleichgelagerten Fällen sein. Die Kontrolle der Verwaltung ist ein kontinuierlicher Prozess, der eine gut funktionierende öffentliche Verwaltung weiter verbessern soll“, sagt Volksanwalt Walter Rosenkranz.

Die Beschreibung von Missständen soll auch helfen, die Sensibilität der Verwaltung für eine korrekte und bürgerorientierte Anwendung der Gesetze zu erhöhen. „Ziel der Tätigkeit der Volksanwaltschaft ist es, den Kontakt zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung zu erleichtern und das Vertrauen in die Rechtssicherheit zu stärken. Wir hoffen, dass unsere Berichte einen Anstoß für notwendige Änderungen geben“, so Volksanwalt Werner Amon.

Die einzelnen Themen des Berichts werden die Volksanwälte mit den Abgeordneten des Wiener Landtags nach dem Sommer persönlich diskutieren, um Lösungen für die aufgezeigten Probleme zu finden.

Weitere Details können im Wien-Bericht 2020 nachgelesen werden.