Volksanwaltschaft unterzeichnet Kooperation mit Versicherungswirtschaft
„Das Problem der Altersdiskriminierung ist leider nicht neu. Immer wieder kommt es vor, dass die Volksanwaltschaft Beschwerden darüber erhält“, so Volksanwalt Werner Amon, der diese Beschwerden zum Anlass nahm, um in Verhandlungen mit der Versicherungs- und Bankenwirtschaft einen Weg zu finden um insbesondere gegen Altersdiskriminierung vorzugehen.
„Da wir keine gesetzliche Grundlage für das Bearbeiten von rein privatwirtschaftlichen Angelegenheiten haben, war es notwendig, einen ´modus vivendi´ zu finden, um den Bürgerinnen und Bürgern, nicht jedes Mal sagen zu müssen, wir sind nicht zuständig“, so der Volksanwalt. „Es ist eben altersdiskriminierend, wenn ältere Mitbürger keinen Kredit bekommen, oder keine Kreditkarte. Es ist auch zu hinterfragen, warum ältere Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer in manchen Bereichen höhere Prämien zahlen als jüngere. Das kann versicherungsmathematisch richtig sein und ist doch eine Altersdiskriminierung“, so Amon weiter.
Der Volksanwaltschaft als nationaler Menschenrechtsorganisation geht es auch darum, ein Problembewusstsein zu schaffen und ein Umdenken in der Gesellschaft herbeizuführen. Die demographische Entwicklung in unserem Land zeigt, dass wir uns in einer „aging society“ befinden – in einer alternden Gesellschaft. Gerade auch deshalb ist es der Volksanwaltschaft ein Anliegen, sich um alle gesellschaftlichen Bereiche zu kümmern, in denen es zu Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen kommt.
Nach einigen Verhandlungsrunden mit Vertretern der Versicherungswirtschaft ist es nun gelungen, eine Vereinbarung zu treffen, die in einem „Memorandum of Understanding“ mündete. Darin geht es um die die freiwillige Zusammenarbeit zur Behandlung von Beschwerden und Problemen in Versicherungsangelegenheiten. Von der Kooperation sind aber nicht nur Fälle der Altersdiskriminierung umfasst, sondern alle Beschwerden, die die Volksanwaltschaft in Versicherungsangelegenheiten erreichen. Diese werden dann an eine Schlichtungsstelle übergeben und vordringlich behandelt. Ein rascher Informationsaustausch, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind, wird damit sichergestellt.
Volksanwalt Amon: „Die Kooperation mit der Versicherungswirtschaft ist für uns als Volksanwaltschaft ein ganz wichtiger Schritt, um einerseits altersdiskriminierende Tendenzen hintanzuhalten, und andererseits Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege zu ermöglichen, wenn sie sich in einer Angelegenheit ungerecht behandelt fühlen.“
Fachverbandsobmann Christoph Berghammer: „Es freut mich als Vertreter der Maklerschaft, dass die Volksanwaltschaft eine Kooperation mit dem Rechtsservice und der Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler eingeht. Daran erkennt man, welch hohe Qualität und branchenweite Anerkennung unsere Schlichtungsstelle besitzt.“
„Etwa 7.500.000 Versicherungsfälle ereignen sich jährlich in Österreich. Naturgemäß gibt es bei einem kleinen Teil davon unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe nach. Die Zusammenarbeit zwischen der Volksanwaltschaft und der RSS hilft den Bürgerinnen und Bürgern und kann langwierige und teure Gerichtsverfahren vermeiden“, fasst Fachverbandsobmann-Stv. Gunther Riedlsperger die Situation zusammen.
„Diese Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und bedeutet, dass sich Bürgerinnen und Bürger, so sie sich von einer Versicherung nicht richtig behandelt fühlen, jederzeit an die Volksanwaltschaft wenden können. – Eine Vereinbarung mit der Bankenwirtschaft wollen wir noch im heurigen Jahr zu einem Abschluss bringen“, schließt Amon.