Volksanwaltschaft überprüft Vorgehen von Lehrern an der Volksschule Groß-Siegharts
Der Volksanwaltschaft wurde berichtet, dass im Schuljahr 2014/2015 neun (!) Kinder der dritten Klasse Volksschule in Groß-Siegharts (NÖ) das Schuljahr nicht positiv abschließen konnten und die Klasse daher nun wiederholen müssen. Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist in diesem Fall an der pädagogischen Befähigung der Lehrerin zu zweifeln und der dringende Verdacht eines Missstandes in der Schulverwaltung gegeben.
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer, zuständig für die Überprüfung der Verwaltung im Bereich Schulwesen, leitete daher ein amtswegiges Prüfverfahren ein. Insbesondere wird in dieser Angelegenheit seitens der Volksanwaltschaft hinterfragt, ob dieser Fall der Schulaufsichtsbehörde bekannt war und ob eine Überprüfung der pädagogischen Qualität des Unterrichts erfolgt ist. Der Volksanwalt ist überzeugt: “Ein solches Ereignis ist traumatisierend für Kinder. Sollten pädagogische Mängel festgestellt werden, so müssen dienst- bzw. disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen ergriffen werden!“
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"Ein solches Ereignis ist traumatisierend für Kinder. Sollten pädagogische Mängel festgestellt werden, so müssen dienst- bzw. disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen ergriffen werden", so der Volksanwalt