Volksanwaltschaft übermittelt NPM-Bericht an den UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT)
Seit 1. Juli 2012 sorgen die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) präventiv für die Einhaltung und Umsetzung zweier bedeutender UN-Menschenrechtsverträge: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Be-handlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD).
Der Bericht beschreibt die bisherigen Aktivitäten in Bezug auf das vorbeugende Menschenrechts-Monitoring und liefert Informationen zu den Tätigkeiten und Ergebnissen aus der Berichtsperiode. Zwischen 2012 und 2015 besuchten die sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft als NPM 1575 Einrichtungen in Österreich. Dabei handelte es sich um öffentliche und private Einrichtungen, in denen Menschen einer Freiheitsentziehung ausgesetzt sind oder Menschen mit Behinderung betreut werden. Allein im Berichtsjahr 2015 absolvierten die Kommissionen insgesamt 501 Einsätze. 445 davon galten Einrichtungen, 56-mal wurden Polizeieinsätze beobachtet. Der Menschenrechtsbeirat, der eine beratende Funktion ausübt, leistete dabei wertvolle Unterstützung.