Volksanwaltschaft setzt bei Krankenkasse Kostenzuschuss für Lipödem-OP durch
Frau A. N. leidet seit 2006 an einem Lipödem. Das ist eine Fettverteilungsstörung, die nicht nur zu starker Gewichtszunahme führt, sondern auch zu großen Schmerzen. N: „Seit Anfang 2022 hatte ich wieder einen Schub mit starker Gewichtszunahme und Schmerzen in den Beinen beim Sitzen, Stehen und Gehen, sowie Schmerzen in den Armen beim Tragen von Taschen, beim Heben der Arme und bei Berührung.“ Die 44-Jährige ist Lehrerin und muss daher viel stehen. Lipödem ist eine chronische und fortschreitende Krankheit – auf Dauer würde Frau N. Berufsunfähigkeit drohen. Dreimal wurde sie mittlerweile operiert, die Schmerzen wurden weniger. Heuer war eine vierte Operation notwendig, aber auf einmal wollte die BVAEB, bei der die Vorarlbergerin versichert ist, die Kosten nicht mehr übernehmen.
Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist die Ablehnung völlig unverständlich: „Wenn Arbeitsfähigkeit durch eine Krankenbehandlung erhalten werden kann, dann muss klar sein, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt“, sagte er in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“. Besonders seltsam sei, dass Frau N. nicht einmal persönlich begutachtet wurde, und dass die Ablehnung nicht, wie vorgesehen, per Bescheid erfolgte. Nachdem die Volksanwaltschaft den Fall aufgegriffen hatte, lenkte die BVAEB aber ein und kündigte an, die Kosten doch zu übernehmen.
„Ich freue ich sehr“, sagte Frau N., sie hat aber noch ein Anliegen: „Ich will, dass viel mehr Menschen vom Lipödem erfahren, denn nicht einmal alle Ärztinnen und Ärzte wissen, dass es das gibt.“ Immer wieder würde betroffenen Frauen gesagt, sie sollten doch weniger essen und sich mehr bewegen – aber Diäten und Sport helfen nicht bei dieser Fettverteilungsstörung. N: „Ich war immer schlank, habe jetzt fünf Jahre Sport und strenge Diäten gemacht. Aber immer wieder musste ich mir verletzende Kommentare anhören.“
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
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