Volksanwaltschaft präsentiert Bericht zur Präventiven Menschenrechtskontrolle im Stmk Landtag

30. Juni 2020

Am 30. Juni präsentierten die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz den aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft zur Präventiven Menschenrechts-kontrolle im Jahr 2019 im Steiermärkischen Landtag und diskutierten wichtige Themen persönlich mit den Abgeordneten im Verfassungsausschuss.

In diesem Bericht stellt die Volksanwaltschaft alljährlich die Ergebnisse ihrer Tätigkeit als Nationaler Präventionsmechanismus dar, mit dem Ziel Menschen vor Misshandlungen und erniedrigender Behandlung zu schützen. Typischerweise treten schwerwiegende Verletzungen von Menschenrechten in Situationen auf, in denen ein Machtgefälle besteht oder Menschen sich kein oder nur wenig Gehör verschaffen können.

Die Volksanwaltschaft hat den gesetzlichen Auftrag, öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind. Zu diesen sogenannten Orten der Freiheitsentziehung zählen Justizanstalten, Polizeiinspektionen, Polizeianhaltezentren, Alten- und Pflegeheime, Psychiatrien sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kommissionen der Volksanwaltschaft führen regelmäßig Kontrollen in diesen Einrichtungen durch, um auf Defizite und Risiken aufmerksam zu machen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Eine Besonderheit des österreichischen präventiven Mandats ist, dass über diese Orte der Freiheitsentziehung hinaus auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderung kontrolliert und Polizeieinsätze beobachtet werden.

Im Berichtsjahr 2019 wurden österreichweit bei rund drei Viertel aller Kontrollen kritikwürdige Zustände und Gefährdungen wahrgenommen: Zu wenig Personal, fehlende Barrierefreiheit, überbelegte Justizanstalten, unverhältnismäßige freiheitsbeschränkende Maßnahmen, Unterbringungen von psychisch kranken Kindern in der Erwachsenenpsychiatrie sind nur einige Beispiele. Einige der festgestellten Mängel konnten nach Gesprächen mit den Verantwortlichen rasch behoben werden. Wenn Trägerorganisationen und Aufsichtsbehörden allerdings an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen, ist die Politik gefragt, die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der vorliegende Bericht soll die Abgeordneten über die Arbeit der Volksanwaltschaft und ihre Wahrnehmungen informieren.

Anlässlich des Besuchs im Steiermärkischen Landtag lud Landtagspräsidentin Manuela Khom die drei Volksanwälte zu einem Austausch bei einem gemeinsamen Mittagessen ein.