Volksanwaltschaft präsentiert Bericht im Oberösterreichischen Landtag

27. November 2019

Eine der wichtigsten Aufgaben der Volksanwaltschaft ist die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung in Österreich. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wegen eines behaupteten Missstandes in der Verwaltung an die Volksanwaltschaft wenden, sofern alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach, prüft, ob behördliche Entscheidungen den Gesetzen entsprechen und informiert die Betroffenen über das Ergebnis der Prüfung. Die Volksanwaltschaft kann bei vermuteten Missständen auch von sich aus tätig werden und ein amtswegiges Prüfverfahren einleiten.

Den Ländern stellt es der Bundesverfassungsgesetzgeber nach Art. 148 i B-VG frei, sich für den Bereich der Verwaltung des betreffenden Landes in den jeweiligen Landesverfassungen der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterzuordnen. Das Land Oberösterreich hat die Volksanwaltschaft im Jahr 1980 zur Kontrolle der Verwaltung des Landes und der Gemeinden berufen (Rechtsgrundlage heute: Art 68 oö Landeverfassungsgesetz, LGBl 1998/17 idgF). Über die Ergebnisse dieser Kontrolle berichtet die Volksanwaltschaft regelmäßig an den Oberösterreichischen Landtag.

„Die Volksanwaltschaft kümmert sich um Beschwerden, Anliegen und Bedenken der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher nicht nur in Bezug auf die Verwaltung von Land und Gemeinden, sondern insgesamt um Fragen, die die Menschen betreffen, die sich in ihren Rechten beschnitten fühlen. Wie wichtig diese Funktion ist, kann man anhand des vorliegenden Tätigkeitsberichts sehen“, betont Landtagspräsident KommR Viktor Sigl und hebt somit die Bedeutung der Kontrolleinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger hervor.

In den Berichtsjahren 2017-2018 wandten sich 734 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, das sind um rund 7,6 % mehr Beschwerden als im Berichtszeitraum davor. Insgesamt konnten 805 Prüfverfahren betreffend die oberösterreichische Landes- und Gemeindeverwaltung abgeschlossen werden, davon wurden 734 in den Jahren 2017 und 2018 eingeleitet, 71 in den Jahren davor. In 100 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 12 % aller erledigten Verfahren entspricht. Keinen Anlass für eine Beanstandung gab es bei 337 Beschwerden, in 368 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig.

„Es ist wichtig, dass die Verwaltung die Volksanwaltschaft nicht „als Gegner“ sondern als „Partner der Bürgerinnen und Bürger“, denen die Verwaltung zu dienen hat, begreift“, sagt Volksanwalt Werner Amon über das Amtsverständnis des neuen Kollegiums, das seine Tätigkeit am 1. Juli 2019 aufgenommen hat. Denn die Themen werden zusehends komplexer, die Aufgaben der Verwaltung und die Ansprüche der Bevölkerung steigen. „Dessen sind wir uns bewusst und daher möchten wir die Länder und Gemeinden bei der Bewältigung ihrer zahlreichen Herausforderungen unterstützen. Im Zuge unserer Prüfverfahren möchten wir nicht nur Kritik üben, sondern bei Unstimmigkeiten zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln. Das Aufzeigen von Problemen in der Landes- und Gemeindeverwaltung soll sich auch nicht auf den Einzelfall beschränken, sondern einen positiven Effekt auf zukünftiges Verwaltungshandeln insgesamt haben und – falls erforderlich – Verbesserungen in der Gesetzgebung bewirken“, betont Amon.

Mit dem Bericht gaben die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz Einblicke in die laufende Arbeit und ausgewählte Prüffälle der Volksanwaltschaft.

Details lesen Sie in der Presseunterlage und im aktuellen Bericht.