Volksanwaltschaft leitet im Zusammenhang mit „Original Play“ an Kindergärten und Schulen Prüfverfahren ein

28. Oktober 2019

Die Volksanwaltschaft wurde darauf aufmerksam, dass das Konzept der „körperbezogenen Arbeit“ des Vereins „Original Play“ im Umgang mit Kindergarten- und Schulkindern Medienberichten zufolge unter starke Kritik geraten ist. Mitglieder des Vereins würden mit den Kindern „spielend raufen und rangeln“. Körperbetontes Spielen sei, wie Experten betonen, zwar für Kinder wichtig, jedoch mit Vertrauenspersonen wie den Eltern. Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz hat den Fall daher zum Anlass genommen, ein Prüfverfahren der Volksanwaltschaft amtswegig einzuleiten.

„Der Grat zwischen Berühren und Belästigung ist ein schmaler, deshalb handelt es sich um einen äußerst sensiblen Bereich“, erklärt Rosenkranz. Weitere Fakten, die bekannt wurden, seien, dass das Personal des Vereins schon nach einer zweitägigen Ausbildung in Kindergärten und Schulen eingesetzt wird und der Umstand, dass der Verein bei Einstellungen keinen Strafregisterauszug verlange.

„Die Volksanwaltschaft wird sich daher an die Landeshauptleute hinsichtlich der Kindergärten und an die Bildungsministerin betreffend die Schulen wenden und sie um Auskunft ersuchen, wie viele Einsätze von ‚Original Play‘ es jeweils gegeben hat und ob es auch schon zu Beschwerden gekommen ist. Auch ob die Eltern vorab über den Einsatz des Vereins an den betreffenden Bildungsstätten informiert wurden, würde uns interessieren“, schließt Volksanwalt Rosenkranz.