Volksanwaltschaft gibt Einblicke in Beschwerden über die Wiener Verwaltung
Die Volksanwaltschaft ist eine Rechtsschutzeinrichtung. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Sie nimmt Beschwerden aller Menschen entgegen, die Probleme mit einer österreichischen Behörde haben. Mit dem aktuellen Bericht präsentierten die Volksanwälte Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz die wichtigsten Prüfergebnisse des Jahres 2021 im Bereich der Wiener Landes- oder Gemeindeverwaltung. Insgesamt langten 1.195 Beschwerden ein.
Nachprüfende Kontrolle der öffentlichen Verwaltung
Inhaltlich bezogen sich die meisten Beschwerden auf die Bereiche:
- Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt (369 Beschwerden),
- Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Straßenpolizei (313 Beschwerden) sowie
- Gemeindeangelegenheiten (228 Beschwerden).
Im Berichtsjahr konnten insgesamt 1.355 Prüfverfahren betreffend die Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung abgeschlossen werden, davon wurden 1.100 im Jahr 2021 eingeleitet, 255 in den Jahren davor. In 326 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 24 % aller erledigten Verfahren entspricht. Keinen Anlass für eine Beanstandung sah die Volksanwaltschaft bei 544 Beschwerden, in 485 Fällen war die Volksanwaltschaft nicht zuständig.
Präventiver Schutz der Menschenrechte
Im Bereich der präventiven Menschenrechtskontrolle führten die zuständigen Experten-Kommissionen der Volksanwaltschaft in Wien 131 Kontrollen durch. 125 Kontrollen fanden in Einrichtungen statt, in denen Menschen angehalten werden. 6-mal wurden Polizeieinsätze begleitet. Um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten, erfolgten die Kontrollen in der Regel unangekündigt.
Im Schnitt beanstandeten die Kommissionen in 63 % der präventiven Kontrollen die menschenrechtliche Situation. Die Volksanwaltschaft prüft diese Fälle auf Grundlage der Wahrnehmungen der Kommissionen und setzt sich mit den zuständigen Ministerien und Aufsichtsbehörden in Verbindung, um auf Verbesserungen hinzuwirken. Viele festgestellte Missstände und Gefährdungen konnten dadurch bereits beseitigt werden. Ergebnis dieser Prüftätigkeit sind zahlreiche Empfehlungen der Volksanwaltschaft, die menschenrechtliche Standards in den Einrichtungen gewährleisten sollen.
Weitere Details und konkrete Beschwerdefälle können Sie in der Presseunterlage und im Bericht an den Wiener Landtag 2021 nachlesen.
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Die Volksanwälte Werner Amon, Walter Rosenkranz und Bernhard Achitz (v.l.n.r.) stellten die wichtigsten Prüfergebnisse des Jahres 2021 im Bereich der Wiener Landes- oder Gemeindeverwaltung vor.