Volksanwaltschaft fordert Maßnahmen: Borkenkäfer verursachen Millionenschäden

20. September 2019

"Alljährlich wütet inzwischen der Borkenkäfer in Österreichs Wäldern und zerstört ganze Landstriche. Für viele – vor allem kleinere – Forstbetriebe ist die Lage bereits existenzbedrohend", so der für Land- und Forstwirtschaft zuständige Volksanwalt Walter Rosenkranz. Besonders betroffen scheinen Niederösterreich – und hier insbesondere das Waldviertel – sowie Oberösterreich, Kärnten und die Steiermark zu sein. Aufgrund zahlreicher persönlicher Berichte und der anhaltenden medialen Berichterstattung hat Volksanwalt Rosenkranz daher ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet und das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie die jeweiligen Landesregierungen mit der Problematik konfrontiert.

Die Waldbesitzer befinden sich in einer schwierigen Lage und fühlen sich von den Behörden im Stich gelassen: Nach dem Forstgesetz sind sie verpflichtet, von Schädlingen befallenes Holz zu entfernen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Aufgrund der hohen Mengen an Schadholz sind die Preise bereits stark gefallen. Trotz Zuschüssen der öffentlichen Hand ist es ihnen nicht mehr möglich die Wiederaufforstung aus den Erlösen zu finanzieren. Besonders schwierig stellt sich die Situation für Eigentümer von Schutzwäldern dar: In den vielfach exponierten Lagen sind die Kosten für die Entfernung des Schadholzes noch höher. Zudem fehlt es bei den Forstbehörden der Bezirkshauptmannschaften und Magistraten an qualifiziertem forstlichem Personal, und damit an Unterstützung für die Waldbesitzer.

Volksanwalt Walter Rosenkranz fordert daher

  • kurzfristig eine bessere (finanzielle) Unterstützung der Waldbesitzer: bei der Neuaufforstung der Wälder, dem Abtransport des Schadholzes und beim Ausbau der Lagermöglichkeiten
  • mittelfristig eine erkennbare, bundeseinheitliche Strategie zur nachhaltigen Lösung der Borkenkäfer-Problematik
  • sowie mittel- und langfristig die Züchtung von klima- und schädlingsresistenteren Pflanzen

"Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus ist gesetzlich verpflichtet, die Forstwirtschaft im öffentlichen Interesse zu fördern. Dazu zählen der Erhalt, die Entwicklung und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder. Nur so können die Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft erhalten und die Sicherstellung der Holzversorgung gewährleistet werden. Es ist höchste Zeit zu handeln", so Rosenkranz.