Volksanwaltschaft fordert Änderung im Pensionsrecht
Walter S. hat alle offenen Beiträge nachgezahlt, bekommt aber trotzdem lebenslang nur eine gekürzte Pension: Der burgenländische Winzer Walter S. war einst ein Weinbaupionier in Kanada. Nach seiner Rückkehr nach Österreich war er als Weinhändler tätig. Leider liefen die Geschäfte nicht wie gewünscht, und er konnte seine Pensionsbeiträge nicht immer bezahlen. Es kamen Rückstände von mehr als 11.000 Euro zusammen. Einen Kredit hätte ihm dafür wohl keine Bank gegeben. Mit 66 Jahren ging er schließlich trotzdem in Pension, auch wenn diese wegen der Rückstände niedriger ausfiel.
Diese Kürzung sah S. durchaus ein: weniger Beiträge, weniger Leistung. Auch dafür, dass ihm zusätzlich die Rückstände in Raten von der Pension abgezogen wurde, hatte er Verständnis. Als er schließlich all seine Beitragsschulden abgezahlt hatte, aber die Pension trotzdem nicht erhöht wurde, war es mit seinem Verständnis vorbei. Er wandte sich beim Sprechtag in Oberpullendorf an Volksanwalt Bernhard Achitz.
Volksanwalt Achitz: Gesetz muss geändert werden – Beiträgen muss Leistung gegenüberstehen
Der konnte leider nicht helfen, denn die Rechtslage ist eindeutig: Zu spät, nämlich nach dem Pensionsstichtag bezahlte Beiträge werden nicht auf die Pension angerechnet. Achitz: „Die gesetzliche Situation ist nicht zufriedenstellend und muss geändert werden. Entweder, man erhält wegen nicht bezahlter Beiträge weniger Pension – und muss dann auch die offenen Summen nicht nachzahlen. Oder man zahlt alles ab, kauft damit die Beitragszeiten nach – und bekommt dafür dann auch die entsprechend höhere Pension.“
Sozialminister kündigt Überprüfung an
Auf Anfrage der Volksanwaltschaft teilte Sozialminister Wolfgang Mückstein mit, dass man sich die Situation anschauen, entsprechende Überlegungen anstellen und mit der Pensionsversicherung besprechen werde. Volksanwalt Achitz sagte in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“: „Im Ministerium hat man erfreulicherweise das Problem erkannt, jetzt sollte es rasch zu einer Lösung kommen. Den bezahlten Beiträgen muss auch eine entsprechende Leistung gegenüberstehen.“
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
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