Volksanwaltschaft eröffnet Prüfverfahren über Nachbesetzung des KHM-Direktors durch Eike Schmidt

11. Oktober 2019

Die Bestellung von Eike Schmidt zum neuen Generaldirektor des Kunsthistorischen Museums (KHM) bzw. dessen kurzfristige Absage haben medial Wellen geschlagen. Zwischenzeitlich wurden auch der Volksanwaltschaft Umstände bekannt, aufgrund derer nun ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet wurde: So hat sich Volksanwalt Walter Rosenkranz in einem Schreiben an den zuständigen Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien im Bundeskanzleramt Alexander Schallenberg gewandt und ihn um Aufklärung und Übermittlung der bezughabenden Akten gebeten.

Für Rosenkranz ist es in diesem Zusammenhang jedenfalls bemerkenswert, dass schon im Frühjahr 2019 medial und in Insiderkreisen vorausgesagt wurde, dass sich Schmidt nur beworben hätte, um seine Verhandlungsposition mit den Uffizien zu verbessern und in Wirklichkeit nie vorhatte, die Stelle anzunehmen. Aufgrund seiner familiären Situation – seine Frau wolle lieber in Florenz leben – hätte Schmidt nie vorgehabt, nach Wien zu kommen. „Wenn dies durch einen schlechten Vertrag seitens des Kunstministeriums gefördert worden sein sollte, ist dies ein klarer Fall für eine entsprechende Aufklärung“, so Rosenkranz.

„Eine zweite, nicht weniger interessante Frage an Minister Schallenberg in dieser Causa befasst sich mit dem in § 20 Bundesmuseen-G normierten Frauenfördergebot. Angesichts des grundsätzlichen Gebots der bevorzugten Berücksichtigung von Frauen bei gleicher Qualifikation möchte die Volksanwaltschaft wissen, aufgrund welcher Überlegungen das Bundesministerium Herrn Schmidt als höherqualifiziert einstufte, als die seit zehn Jahren erfolgreiche KHM-Direktorin Sabine Haag“, schließt Volksanwalt Rosenkranz.