Volksanwaltschaft erhält volle Anerkennung als Menschenrechtsinstitution

2. Mai 2022

Volksanwalt Amon: „Die Zuerkennung des A-Status ist ein großer Erfolg für die Volksanwaltschaft, die sich seit mehr als 10 Jahren darum bemüht. Nach intensiven Verhandlungen ist es gelungen darzulegen, dass wir die Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen erfüllen.“

Seit April 2022 zählt die Volksanwaltschaft zu den 90 von insgesamt 120 akkreditierten Nationalen Menschenrechtsinstitutionen, die Mitglied der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen GANHRI sind, denen A-Status verliehen wurde. A-Status bedeutet eine vollständige Übereinstimmung mit den Pariser Prinzipien („paris principles“) der Vereinten Nationen. Die Vereinten Nationen proklamierten diese Prinzipien 1993 als internationalen Standard für die Rolle und Arbeitsweise von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI).

Diese Prinzipien enthalten Bestimmungen zum Mandat und der Arbeitsweise der NMRI. Kernelemente sind hierbei die Unabhängigkeit, ein alle Menschenrechte umfassendes Mandat, eine gesetzliche Grundlage zur Herstellung der politischen Legitimation und zur Wahrung der Unabhängigkeit sowie eine Infrastruktur und Finanzierung, die ein wirksames Funktionieren erlauben.

Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch GANHRI, in einem von den UN anerkannten Akkreditierungsverfahren regelmäßig überwacht. Das Verfahren unterscheidet die Akkreditierungsstufen A und B. A-akkreditierte NMRI haben Beteiligungsrechte auf UN-Ebene, insbesondere haben sie ein Rederecht im UN-Menschenrechtsrat. So können sie unmittelbar nach ihrem jeweiligen Staat im Menschenrechtsrat, bei der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung und vor einigen UN-Vertragsorganen sprechen. Eine Institution mit A-Status, kann somit Mitwirkungsrechte in verschiedenen Gremien der Vereinten Nationen wahrnehmen.

Im Jahr 2021 beantragte die Volksanwaltschaft, die auch Nationale Menschenrechtsinstitution zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte ist, eine Re-Akkreditierung bei GANHRI, die die Volksanwaltschaft 2011 auf einen B-Status eingestuft hatte. Da seitdem eine Reihe von rechtlichen und praktischen Verbesserungen vorgenommen wurden, brachte Volksanwalt Werner Amon, der für internationale Angelegenheiten zuständig ist, im Namen der Volksanwaltschaft, in Abstimmung mit seinen Amtskollegen Walter Rosenkranz und Bernhard Achitz, am 26. Februar 2021 den Antrag auf Re-Akkreditierung ein.

„Dieser Antrag wurde vom Unterausschuss für Akkreditierung von GANHRI nach einem langen und intensiven, mehr als einjährigen Prozess positiv bewertet und die Volksanwaltschaft im April 2022 auf einen A-Status aufgewertet. Diese Aufwertung unterstreicht die erfolgreichen Bestrebungen der Volksanwaltschaft die Pariser Grundsätze der Vereinten Nationen voll zu erfüllen“, zeigt sich Volksanwalt Amon erfreut.

Der Re-Akkreditierungssauschuss empfahl der Volksanwaltschaft eine Weiterentwicklung im Zusammenhang mit dem Bestellmodus der Volksanwälte, insbesondere mehr Transparenz im Hinblick auf die Beteiligung der Zivilgesellschaft und die stärkere Berücksichtigung der Diversität der Gesellschaft.