Volksanwaltschaft diskutiert Ergebnisse zur präventiven Menschenrechtskontrolle im Landtag Steiermark

31. Mai 2022

Die Volksanwälte Walter Rosenkranz, Werner Amon und Bernhard Achitz präsentieren heute ihren alljährlichen Bericht zur präventiven Menschenrechtskontrolle im steirischen Landtag. Insgesamt führte die Kommission im Berichtsjahr 62, meist unangekündigte, Kontrollbesuche in der Steiermark durch. Die meisten Überprüfungen fanden in Alten- und Pflegeheimen (16) sowie in Polizeieinrichtungen (16) statt, gefolgt von psychiatrischen Abteilungen in Krankenhäusern und Krankenanstalten (11), Justizanstalten (5), Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (5) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (3). Darüber hinaus beobachtete die Kommission drei Polizeieinsätze.

Der aktuelle Bericht zeigt anhand konkreter Beobachtungen und Sachverhalte auf, wo Menschenrechte in Gefahr sind oder bereits verletzt wurden, wo dringend Verbesserungen notwendig sind, und welche Maßnahmen zu setzen sind, um diese zu beseitigen bzw. künftig zu verhindern. Zu Verletzungen von Menschenrechten kommt es meist in Situationen, in denen ein Machtgefälle besteht oder Menschen sich kein oder nur wenig Gehör verschaffen können.

Als zusätzliche Herausforderung kam in den letzten Jahren die COVID-19-Pandemie hinzu. Durch die Pandemie-bedingten Maßnahmen wurden bereits bestehende Defizite noch verstärkt. Um die steigenden Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, waren auch im Jahr 2021 Einschränkungen im privaten und öffentlichen Leben erforderlich. Diese Einschränkungen bedingten gleichzeitig massive Eingriffe in Menschenrechte, die nicht immer verhältnismäßig waren. Doch nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen litten unter den Einschränkungen, sondern auch das bereits vor der COVID-19-Pandemie unter Druck stehende Personal war und ist zusätzlich gefordert.

Im Landtag zeigen die Volksanwälte exemplarisch u.a. folgende Wahrnehmungen auf:

Lob und Kritik im Bereich der Polizei

Im Bereich der Polizei führten die Kommissionen der Volksanwaltschaft in der Steiermark im Berichtszeitraum Kontrollen bei 15 Polizeiinspektionen (PI) und im Anhaltezentrum (AHZ) Vordernberg durch. Ebenso wurden drei Polizeieinsätze beobachtet: Die während des im Dezember 2021 in Graz abgehaltenen „Marsches gegen die geplante Impfpflicht“ durchgeführten Maskenkontrollen wurden dabei positiv als „höflich und professionell“ erwähnt. Im AHZ Vordernberg wurde das Fehlen von Diabetikernahrung sowie das unregelmäßige Messen des Blutzuckerwerts eines zuckerkranken Häftlings bemängelt. Das BMI konnte inzwischen jedoch alle Kritikpunkte entkräften.

„Besonders positiv hervorgehoben wurde dafür die psychiatrisch-fachärztliche Diagnostik und Therapie mittels Videokonsils im AHZ Vordernberg“, so Volksanwalt Walter Rosenkranz. „Bei den Polizeiinspektionen wurde die PI Schmiedgasse in Graz lobend erwähnt, weil dort Belehrungsformulare bei Einvernahmen auch in leichter Sprache aufliegen. In der PI Bad Aussee kritisierte die Volksanwaltschaft dagegen, dass aufgrund der hohen Arbeitsauslastung der Belegschaft vier zusätzliche Bedienstete aufgenommen werden müssten“, erklärt Rosenkranz.

„Suizidprävention“ und „Jugendvollzug“ als wichtigste Prüfschwerpunkte im Straf- und Maßnahmenvollzug

Rund 70 Inhaftierte der steirischen Justizanstalten wandten sich im Berichtsjahr an die Volksanwaltschaft und ersuchten um Hilfe. Darüber hinaus lief mit 30. Juni 2021 das Mandat der regionalen Kommissionen für den Straf- und Maßnahmenvollzug aus und eine neu eingerichtete Bundeskommission nahm ihre Besuchstätigkeit auf.  Zu den wichtigsten Prüfschwerpunkten zählten hierbei die „Suizidprävention“ und der „Jugendvollzug“. Die besorgniserregende Entwicklung der Fallzahlen beim Suizid gab Anlass an diesem Prüfschwerpunkt festzuhalten. Weiters wurden unter anderem auch der bauliche Zustand und die Ausstattung der Haftanstalten sowie Mängel bei den Lebens- uns Aufenthaltsbedingungen der Inhaftierten thematisiert.

Wiederholt bemängelte der NPM außerdem die akut psychiatrische Versorgung: „Bedauerlicherweise gelingt es der Justizbetreuungsagentur (JBA) kaum zusätzliche Psychiaterinnen und Psychiater einzustellen. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass außerhalb der Justizanstalten ebenfalls ein Mangel an Psychiaterinnen und Psychiatern herrscht und die Arbeit im Strafvollzug selten die erste Wahl darstellt“, so Volksanwalt Amon.

Personalmangel gefährdet Menschenrechte

Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchen u.a. Altersheime, Psychiatrien, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit Behinderungen. So unterschiedlich diese Einrichtungen sind, so sehr zieht sich eine Gemeinsamkeit durch die Beobachtungen der Kommissionsmitglieder: „Überall herrscht Personalmangel, und der führt zu schweren Menschenrechtsverletzungen“, so Volksanwalt Achitz: „Das Problem ist nicht neu, die Volksanwaltschaft weist seit Jahren darauf hin, aber Corona hat es weiter verschärft.“

Besonders drastisch zeigte sich das in den Alten- und Pflegeheimen. Die Kommissionen trafen bei ihren meist unangekündigten Besuchen auf überlastetes Pflegepersonal. Die lang angekündigte Pflegereform wurde noch immer nicht in Angriff genommen. Achitz: „Die Politik hat in den letzten zwei Jahren keine einzige nachhaltige Maßnahme gesetzt, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Viele flüchten aus den Pflegeberufen, Betten oder ganze Stationen müssen gesperrt werden. Die Beschäftigten tun ihr Bestes, aber für die Umsetzung ganzheitlicher Pflegekonzepte bleibt keine Zeit, für die Bewohnerinnen und Bewohner kann das gesundheitsgefährdende und menschenunwürdige Ausmaße annehmen.“

Hintergrundinfo:

Seit 1. Juli 2012 verfügt die Volksanwaltschaft über ein verfassungsgesetzliches Mandat zur präventiven Menschenrechtskontrolle. Gemeinsam mit ihren Expertenkommissionen bildet sie den sogenannten Nationalen Präventionsmechanismus (NPM). Die unabhängigen Kontrollen zielen darauf ab, Defizite im System möglichst frühzeitig zu erkennen und auf diese Weise Menschen vor Misshandlung und menschenunwürdiger Behandlung zu bewahren.