Volksanwaltschaft beim OSZE Menschenrechtskomitee
Am 8. Mai 2014 kamen Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsstaaten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu einer Sitzung des Menschenrechtskomitees in Wien zusammen. Der Vorsitz des Menschenrechtskomitees, der derzeit von Norwegen ausgeübt wird, lud die Volksanwaltschaft ein, über ihre Erfahrungen als Menschenrechtsinstitution und Nationaler Präventionsmechanismus zu sprechen.
Die Sitzung des Menschenrechtskomitees wurde von einem Vortrag des Sonderberichterstatters für Religions- und Glaubensfreiheit der Vereinten Nationen, Heiner Bielefeldt, eingeleitet. Die Volksanwaltschaft erläuterte ihre Rolle in der innerstaatlichen Umsetzung des Fakultativprotokolls zum UN Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT), das die Einrichtung eines Nationalen Präventionsmechanismus vorsieht. Seit 1. Juli 2012 nehmen die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen diese Aufgabe war. Das Gremium erfuhr außerdem von den bisherigen Kontrollbesuchen der Kommissionen in Justizanstalten, psychiatrischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen u.a., und der Kooperation mit dem Menschenrechtsbeirat.
Das Menschenrechtskomitee hat sich seit seiner Gründung im Jahre 2006 innerhalb der OSZE zu einer der wichtigen Austauschplattformen über Menschenrechtsthemen entwickelt. Zum Mandat des Menschenrechtskomitees gehören die Diskussion von Themen der menschlichen Dimension sowie die Debatte über die Umsetzung der vereinbarten Verpflichtungen.