Volksanwaltschaft begrüßt Anerkennung des dritten Geschlechts

30. Juni 2018

Mit der Anerkennung eines dritten Geschlechts werde eine wichtige menschenrechtsrelevante Forderung der Volksanwaltschaft erfüllt, so die Volksanwaltschaft am Samstag zu der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom Vortag.

Kräuter: "In unserem aktuellen Bericht an das Parlament fordern wir aber nicht nur Eintragungen für intergeschlechtliche Menschen in Urkunden und Personenstandsregistern, sondern prangern auch frühe geschlechtszuweisende Operationen an." Die medizinischen Entscheidungsprozesse bei Kleinkindern mit beiden Geschlechtsmerkmalen müssten nachhaltig geändert werden, vorschnelle Operationen führten später meist zu schweren Traumatisierungen.

"Ich gehe davon aus, dass nunmehr auch im medizinischen Bereich menschenrechtsverletzende Eingriffe der Vergangenheit angehören und Autonomie und Selbstbestimmug der betroffenen Menschen ausnahmslos geachtet werden", so Kräuter. Im vergangenen Jahr hat Kräuter die Einrichtung einer fachspezifischen Arbeitsgruppe im Gesundheitsministerium angeregt, die entsprechende Richtlinien entwickeln soll.