Volksanwaltschaft: Präventive Menschenrechtskontrolle neu aufgestellt

22. April 2021

„Seit fast einem Jahrzehnt bewährt sich die Präventive Menschenrechtkontrolle durch die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen. Mit einer Neuerung wird sie nun weiterentwickelt: Die Justizanstalten und der Maßnahmenvollzug werden ab Juli von einer eigenen bundesweiten Kommission geprüft, die neben den schon bestehenden sechs Regionalkommissionen eingerichtet wird“, sagte Bernhard Achitz, derzeit Vorsitzender der Volksanwaltschaft. Nun haben die Volksanwälte Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz über die Leitung entschieden. Diese wird mit Univ.-Prof. Reinhard Klaushofer, dem Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte mit Sitz in Salzburg, ein ausgewiesener Experte übernehmen.

Klaushofer war schon bisher in der Präventiven Menschenrechtskontrolle für die Volksanwaltschaft tätig. Er leitet derzeit die Kommission für Salzburg und Oberösterreich. Die Leitung dieser Kommission wird daher neu besetzt. Ebenso neu vergeben wird die Leitung von drei weiteren Kommissionen, und zwar für die kommenden sechs Jahre. Alle drei Jahre erfolgt eine personelle Teilerneuerung, weil die Mandate der Hälfte der Mitglieder auslaufen. Die regionalen Kommissionen bleiben weiterhin für die Kontrolle von Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Psychiatrien, Einrichtungen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche, Kasernen und Polizeieinrichtungen zuständig. Auch Polizeieinsätze bei Demonstrationen, Grenzkontrollen und Abschiebungen fallen unter ihre Kontrollkompetenz.

 

Leitungen der Kommissionen der Volksanwaltschaft ab Juli 2021

  • Bundesweite Kommission für Justizanstalten: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
  • Kommission 1 für Tirol und Vorarlberg: Univ.-Prof. Dr. Verena Murschetz
  • Kommission 2 für Salzburg und Oberösterreich: ao Univ.-Prof.in Dr.in Karin Gutiérrez-Lobos
  • Kommission 3 für Steiermark und Kärnten: Mag. Dr. Reingard Riener-Hofer
  • Kommission 5 für die Wiener Gemeindebezirke 1, 2, 20 bis 22 sowie für Teile Niederösterreichs: em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer

Weiterhin bestehende Kommissionsleitungen

  • Kommission 4 für die Wiener Gemeindebezirke 3 bis 19 sowie 23: ao Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich
  • Kommission 6 für Burgenland und für Teile Niederösterreichs: Prof. Dr. Gabriele Aicher

 

Im nächsten Schritt werden aus den Bewerbungen die neu zu bestellenden Kommissionsmitglieder zu einem Hearing eingeladen. Kommissionsmitglieder kommen zum Beispiel aus den Bereichen Psychiatrie, Pflege, Sozialpädagogik, Gesundheitsberufen, Recht und Behindertenangelegenheiten.

 

Stichwort: Präventive Menschenrechtskontrolle

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.

Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Institutionen werden unterstützt, den Fokus auf Vorkehrungen und Maßnahmen zu richten, um Eingriffe in die Menschenrechte zu vermeiden.

Multidisziplinär zusammengesetzte Kommissionen der Volksanwaltschaft kontrollieren ohne konkreten Anlassfall und unabhängig von Beschwerden pro Jahr etwa 500 Einrichtungen, in den allermeisten Fällen unangekündigt. Grundlage dafür sind zwei Abkommen der Vereinten Nationen: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie die UN-Behindertenrechtskonvention.