Volksanwaltschaft – Kommissionen zur Menschenrechtskontrolle personell erneuert

1. Juli 2021

„Seit fast einem Jahrzehnt bewährt sich die Präventive Menschenrechtkontrolle durch die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen. Mit 1. Juli setzen die Kommissionen nun mit neuen Mitgliedern und teilweise unter neu bestellten Leitungen ihre Arbeit fort“, sagt Volksanwalt Walter Rosenkranz, derzeitiger Vorsitzender der Volksanwaltschaft: „Ziel der präventiven Menschenrechtskontrolle ist es, auf Rahmenbedingungen hinzuweisen, die zu Menschenrechtsverletzungen führen können.“ Alle drei Jahre erfolgt eine personelle Teilerneuerung; die Mandate der Hälfte der Mitglieder werden neu besetzt.

Die Volksanwaltschaft hat den verfassungsgesetzlichen Auftrag, zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten öffentliche und private Einrichtungen zu überprüfen, in denen Menschen in ihrer Freiheit beschränkt sind oder beschränkt werden können. Dazu zählen neben Gefängnissen und Polizeieinrichtungen unter anderem auch Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge, Wohn- und Werkstätten sowie Tageszentren für Menschen mit Behinderungen.

Neue bundesweite Kommission prüft Justizanstalten und Maßnahmenvollzug

Mit einer Neuerung wird die Präventive Menschenrechtskontrolle nun weiterentwickelt: Die Justizanstalten und der Maßnahmenvollzug werden ab Juli von einer eigenen bundesweiten Kommission geprüft, die neben den schon bestehenden sechs Regionalkommissionen eingerichtet wird“, sagt Volksanwalt Werner Amon. Die Leitung übernimmt ein ausgewiesener Experte, Reinhard Klaushofer, der Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte mit Sitz in Salzburg.

Klaushofer war schon bisher in der Präventiven Menschenrechtskontrolle für die Volksanwaltschaft tätig. Er leitete die Kommission für Salzburg und Oberösterreich.

Schwerpunkte auf Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen

Die sechs regionalen Kommissionen prüfen weiterhin Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Psychiatrien, Einrichtungen für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche, Kasernen und Polizeieinrichtungen. Auch Polizeieinsätze bei Demonstrationen, Grenzkontrollen und Abschiebungen fallen unter ihre Kontrollkompetenz.

Für das Jahr 2021 haben Volksanwaltschaft und Kommissionen vereinbart, schwerpunktmäßig die Bereiche Psychiatrien sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu kontrollieren, und zwar nach österreichweit einheitlichen Kriterien. „Auf den Prüfschwerpunkt Psychiatrie haben sich die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen geeinigt, weil dort das Aggressionspotential und die Gewaltgefahr hoch sind“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Einerseits sind die Beschäftigten immer wieder mit gewalttätigen oder aggressiven Patientinnen und Patienten konfrontiert. Und andererseits müssen sie selbst Gewalt in Form von Zwangsmaßnahmen ausüben.“

Der zweite laufende Schwerpunkt betrifft Wohngemeinschaften für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche. „Die bestmögliche Entwicklung für die Kinder und Jugendlichen kann es nur mit top-ausgebildeten Betreuerinnen und Betreuern geben“, sagt Achitz: „Wir fragen in den Wohngemeinschaften nach: Was haben die Beschäftigten für eine Ausbildung? Müssen sie sich regelmäßig weiterbilden? Wird ihnen Supervision angeboten? Bleiben die Beschäftigten lang, oder gibt es einen ständigen Wechsel?“

Leitungen der Kommissionen der Volksanwaltschaft

  • Bundesweite Kommission für Justizanstalten: Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer
  • Kommission 1 für Tirol und Vorarlberg: Univ.-Prof. Dr. Verena Murschetz
  • Kommission 2 für Salzburg und Oberösterreich: ao. Univ.-Prof.in Dr.in Karin Gutiérrez-Lobos
  • Kommission 3 für Steiermark und Kärnten: Mag.a Dr.in Reingard Riener-Hofer
  • Kommission 4 für die Wiener Gemeindebezirke 3 bis 19 sowie 23: ao. Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Berzlanovich
  • Kommission 5 für die Wiener Gemeindebezirke 1, 2, 20 bis 22 sowie für Teile Niederösterreichs: em. o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
  • Kommission 6 für Burgenland und für Teile Niederösterreichs: Prof. Dr. Gabriele Aicher

Kommissionsmitglieder kommen u. a. aus den Bereichen Psychiatrie, Pflege, Sozialpädagogik, Gesundheitsberufen, Recht und Behindertenangelegenheiten.