Volksanwaltschaft-Forderung nach Anerkennung eines „Dritten Geschlechtes“

9. November 2017

Volksanwalt Günther Kräuter appelliert an den Gesetzgeber, zur Frage der Anerkennung intergeschlechtlicher Personen nicht auf die angekündigte Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes zu warten sondern selbst initiativ zu werden. Mittlerweile habe das Bundesverfassungsgericht in Deutschland eine wegweisende Entscheidung getroffen und den Eintrag eines dritten Geschlechtes im Geburtenregister vorgegeben.

Kräuter: „Jedes Jahr werden in Österreich rund 30 Kinder geboren, deren Geschlechtsmerkmale nicht den gängigen Normen für männlich oder weiblich entsprechen. Weder die Medizin noch die Rechtsordnung tragen dem Umstand Rechnung, dass es ein drittes Geschlecht gibt.“

So würden durch frühzeitige geschlechtszuordnende Operationen massive Verletzungen von Menschenrechten verursacht und auch das österreichische Personenstandsrecht kenne etwa keine Ausweise mit neutraler Geschlechtsangabe.

Kräuter zur aktuellen Situation in Österreich: „Auf Drängen der Volksanwaltschaft hat sich mittlerweile im Gesundheitsministerium eine Arbeitsgruppe mit Medizinern, Experten und Selbstvertretern zusammengefunden, um Richtlinien für den medizinischen Bereich zu entwickeln. Darüber hinaus hat VfGH-Präsident Gerhard Holzinger der Volksanwaltschaft schriftlich eine Entscheidung des Gerichtshofes für 2018 angekündigt.“

Eine rasche Initiative des Gesetzgebers wäre ein wichtiges Signal im Sinne von Antidiskriminierung und Schutz von Persönlichkeits- und Menschenrechten, so Kräuter abschließend.