Volksanwaltschaft: Eltern dürfen nicht im Kreis geschickt werden

29. Mai 2019

In Österreich gibt es rund 1,2 Millionen schulpflichtige Kinder. Knapp 200.000 von ihnen leiden unter körperlichen und psychischen Problemen, die sich massiv auf ihren Lebensalltag auswirken. „Immer wieder beschweren sich Eltern chronisch kranker Kinder bei der Volksanwaltschaft über eine unangemessene, den Bedürfnissen ihrer Kinder nicht oder nur unzureichend entsprechende, Behandlung in der Schule. Meist sind die Kinder nicht mit ständig manifesten Einschränkungen belastet. Sie benötigen oft gar keine oder nur sehr kleine Hilfestellungen, aber in erster Linie Verständnis für ihre Situation“, erklärt Volksanwalt Peter Fichtenbauer die Problematik. In der Praxis würden sie jedoch sehr oft im Kreis geschickt.

Um die Rechte chronisch kranker Kinder zu stärken, luden die Volksanwälte Peter Fichtenbauer und Günther Kräuter zur Tagung „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem – aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen“ in die Volksanwaltschaft ein.

Volksanwalt Günther Kräuter äußerte sich kritisch zur Verländerung der Kinder- und Jugendhilfe. Denn Kinder in Einrichtungen hätten oft mit psychischen Problemen zu kämpfen, die sich auch im Bildungsbereich auswirken würden. „Die Zivilgesellschaft lässt sich jedoch nicht unterkriegen. Die kürzlich von 19 NGO vorgestellten Qualitätsstandards für die Kinder- und Jugendhilfe sind ein ausgezeichneter Leitfaden zur Qualitätssicherung in diesem Bereich. Damit alle Kinder die gleichen Chancen haben, egal, wo sie aufwachsen“, so Kräuter.

Positive Zwischenbilanz: Amtshaftung für Lehrer

Bei der Betreuung chronisch kranker Kinder fürchten Lehrkräfte oftmals die haftungsrechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen. Seit dem Bildungsreformgesetz 2017 sollten diese jedoch beseitigt sein. Denn der neu in das Schulunterrichtsgesetz eingefügte § 66b erkennt gewisse medizinische Tätigkeiten durch Lehrpersonen nun eindeutig als Ausübung von Dienstpflichten an. Dass mit der Gesetzesänderung ein wichtiger Schritt getan wurde, darin waren sich alle Beteiligten einig. Einige offene Fragestellungen blieben jedoch bestehen, wie Haftungsfragen rund um die persönliche Assistenz.

Geteilte Zuständigkeiten erschweren tiefgreifende Verbesserungen

Weitere Herausforderungen ergeben sich insbesondere aus den rechtlichen Rahmenbedingungen. So gehen angesichts der kompetenzrechtlichen Zersplitterung Abgrenzungsprobleme nicht selten zulasten der Betroffenen: Pädagogische Hilfe ist beispielsweise eine von Lehrern zu erbringende Leistung, pflegerische Unterstützung gilt jedoch als Sozialleistung. Die pädagogische Zuständigkeit liegt beim BMBWF, die pflegerische hingegen größtenteils im Bereich der einzelnen Bundesländer. Betroffene werden daher oft von einer Stelle zur nächsten geschickt. Keiner fühlt sich wirklich zuständig.

Gemeinsame Suche nach Lösungsansätzen

Die heutige Veranstaltung, die sich an Expertinnen und Experten aus Politik und Verwaltung richtete, gab dem Thema einen neuen Impuls. Gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden verschiedene unbefriedigende Zustände zusammengetragen, diskutiert und mögliche Lösungswege aufgezeigt.

Zu Beginn gab Gesundheitspsychologin Mag. Caroline Culen von der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit Einblicke in die Situation, Herausforderungen und Wünsche betroffener Kinder, Eltern aber auch Lehrerinnen und Lehrer. Welche Ansätze in der Lehrerausbildung bestehen und inwiefern die Bedürfnisse chronisch kranker Schulkinder darin behandelt werden, zeigte Mag. Dr. Nicola Sommer von der Pädagogischen Hochschule Salzburg auf. Ansatz der Pädagogischen Hochschule ist, die Implementierung von Lehrveranstaltungen zum Thema Krankheit und Schule in der Aus- und Fortbildung anzuregen. Dabei sollen an Schulen Settings geschaffen werden, um Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen bestmöglich zu unterstützen. Um dies zu erreichen, müssen alle Beteiligten in den Prozess einbezogen werden. Mit verschiedenen Maßnahmen muss die Sensibilisierung für dieses Thema erhöht werden. Innovative und vielversprechende Lösungsansätze seien vorhanden und müssten breiter verfolgt werden. Im Anschluss erläuterte Sektionschef Mag. Klemens Riegler-Picker vom BMBWF die rechtlichen Rahmenbedingungen und organisatorischen Strukturen. Ein möglicher Lösungsansatz könnte in der Schaffung einer Personalagentur liegen, über die bedarfsorientiert Personal in den Bildungsregionen zur Verfügung gestellt werden könnte, so Riegler-Picker.

Volksanwalt Fichtenbauer zeigte sich mit den neuen Ansätzen zufrieden: „Ich bin überzeugt, dass sich mit ein wenig gutem Willen viele Probleme für die betroffenen Kinder und Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrer, lösen lassen. Gefordert sind insbesondere die Politik und eine Zusammenarbeit aller Ressorts.“