Volksanwalt Werner Amon äußert sich zu den Coronavirus-Maßnahmen

25. April 2020

In der ORF Sendung Bürgeranwalt bezog Volksanwalt Werner Amon Stellung zu einer Reihe von Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise: Waren die freiheitseinschränkenden Maßnahmen im Ötztal verhältnismäßig? Sind die Einschränkung von Grundrechten in Altersheimen richtig? Was ist bei Veranstaltungen wie Hochzeiten derzeit erlaubt, was ist verboten?

Quarantänemaßnahmen in Tirol und Vorarlberg

Aus Sicht von Volksanwalt Amon  hätten die Behörden relativ schnell und richtig reagiert, indem sie die Quarantäne verhängten, auch wenn diese für die Bevölkerung unglaubliche Einschnitte mit sich brachte und einen massiven Grundrechtseingriff darstellte.

„Wegsperren“ in Alten- und Pflegeheimen

Viele Beschwerden, die die Volksanwaltschaft erreichen, betreffen das „eingesperrt sein“ in Altersheimen und das „bestraft werden“, wenn Bewohnerinnen und Bewohner sich nach draußen wagen. Viele Betroffene fühlen sich bedroht und entmündigt. Volksanwalt Werner Amon wies in der Sendung darauf hin, dass die teilweise sehr restriktiven Vorschriften in Alters- und Pflegeheimen aus Sicht der Volksanwaltschaft rechtlich durchaus fraglich seien. Bei geplanten weiterreichenden Freiheitsbeschränkungen wären jedenfalls die Bewohnervertretungen zu informieren.

„Die Volksanwaltschaft wird sich diese Fälle im Detail ansehen. Selbstverständlich müssen in einer solchen Situation die Alten- und Pflegeheime Maßnahmen treffen, um die Verbreitung des Virus in den Einrichtungen zu verhindern. Daher hat es auf den Hausordnungen basierende, recht strenge Besuchsbeschränkungen gegeben. Personen in ihrer Freiheit dermaßen zu beschränken, dass notwendige Erledigungen gar nicht mehr vorgenommen werden können, entbehrt jedoch jedweder Rechtsgrundlage“, so Volksanwalt Amon.

Sowohl für die Pflegeheimbetreiber als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner stellt die Coronavirus-Krise eine ganz besonders herausfordernde Situation dar. Das ändere aber nichts daran, dass Grundrechte einzuhalten sind.

Einschränkungen bei Hochzeiten

Was Hochzeiten betrifft, so sind diese im engeren Familienkreis möglich. Enge Verwandte und allenfalls auch enge Freunde dürfen daran teilnahmen. Zahlreiche Beschränkungen sind aber nach wie vor zu berücksichtigen: So dürfen ab Mitte Mai Gottesdienste wieder stattfinden, aber die Gotteshäuser müssen die Einhaltung von Abstandsbestimmungen sicherstellen.

Die Frage eines Eilverfahrens zur Kontrolle von Einschränkungen der Grundrechte

Volksanwalt Amon verweist darauf, dass Österreich eine krisenfeste Verfassung und auch ein krisenfestes Verständnis der Verfassung hat. Ob man dem VfGH eine Vorabprüfungskompetenz einräumen wolle, obliege dem Parlament. Eine solche Vorabprüfung ist jedoch keine Garantie, denn letztendlich kann eine Entscheidung die heute verhältnismäßig ist, in einer Woche oder einem Monat nicht mehr verhältnismäßig sein.

Befreiung vom Einsatzpräsenzdienst

Der Einsatzpräsenzdienst ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Gegen ihn gibt es kein Rechtsmittel, jedoch kann unter Umständen eine Freistellung erreicht werden, insbesondere wenn jemand in systemrelevanten Berufen tätig ist. „Entscheidend ist, dass es dabei zu keiner Ungleichbehandlung kommt“, erklärt Volksanwalt Amon.

Verzögerungen bei strafgerichtlichen und zivilrechtlichen Verfahren

Zigtausende Verfahren wurden aufgrund der Coronavirus-Krise verschoben. Ob eine Verhandlung stattfindet oder nicht, ist aber grundsätzlich immer eine Einzelentscheidung des Richters. Der Richter bewertet, ob eine Entscheidung sofort vorgenommen werden muss oder die Verhandlung in dieser besonderen Situation verschoben werden kann. Von Seiten des Justizministeriums sollen nun alle Verhandlungstermine langsam wieder hochgefahren werden, wobei mit einem erheblichen Rückstau gerechnet werden muss.