Volksanwalt Kräuter zieht in der Steiermark Bilanz

17. Juni 2019

Der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft zur präventiven Menschenrechtskontrolle wurde im zuständigen Ausschuss des steirischen Landtags am 18. Juni 2019 am Nachmittag diskutiert. Aus diesem Anlass zog Volksanwalt Günther Kräuter Bilanz über seine sechsjährige Amtsperiode und sprach über Defizite und Missstände zur psychiatrische Versorgung in der Steiermark sowie über eine Impfpflicht gegen Masern.

Alterspsychiatrie Steiermark: Umfassende Reformen angekündigt

Bereits vor Bekanntwerden der Misshandlungen von wehrlosen Patientinnen und Patienten auf der Erwachsenenpsychiatrie des LKH Graz Süd-West/Standort Süd im Sommer 2018 hatte die Volksanwaltschaft wiederholt Strukturmängel aufgezeigt und folgende Verbesserungen gefordert:

  • mehr Pflegepersonal und mehr ärztliches Personal
  • regelmäßige Supervision und vermehrte fachliche Fortbildung
  • Optimierung und Verstärkung von Gewaltschutz- und Deeskalationskonzepten
  • keine Fixierungen im Mehrbettzimmer
  • rasche Verbesserung der räumlichen Situation
  • Regionalisierung der psychiatrischen Strukturen in der Steiermark, um Familienbesuche zu erleichtern und lange Transporte zu vermeiden

Kräuter: „Schwierige Rahmenbedingungen können zu Formen der körperlichen oder psychischen Gewalt führen, die sich beispielsweise in Drohungen, Kränkungen, bis hin zu körperlichen Übergriffen äußern. Gerade im Umgang mit psychisch kranken Menschen, die sich zum Teil gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung befinden, sind ein wertschätzender Umgang und Achtsamkeit bei der Wortwahl von besonderer Bedeutung.“

Das Land Steiermark setzte eine unabhängige Kommission unter der Leitung von Altbürgermeister Alfred Stingl ein. Im Dezember 2018 veröffentlichte die Kommission im Beisein von Volksanwalt Kräuter einen ersten Zwischenbericht, in den auch die Empfehlungen der Volksanwaltschaft weitestgehend übernommen wurden.

Das Land Steiermark und die KAGes stellten qualitative Verbesserungen in Aussicht. Ab heuer wurde eine eigene Pflegedienstleitung für die Abteilung für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie eingesetzt. Die KAGes kündigte zudem die Aufstockung des ärztlichen und pflegerischen Personals an. Die Arbeitszeitbelastung im Tagdienst soll von zwölf auf acht Stunden reduziert werden. Im Nachtdienst soll der Personalstand von derzeit zwei auf drei Pflegekräfte erhöht werden. Deeskalationsschulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ebenfalls in Planung. Nach Bereitstellung der entsprechenden personellen Ressourcen soll das Konzept der Bezugspflege in Zukunft auch praktisch umgesetzt werden. Ebenso sagte die KAGes im Hinblick auf eine Verbesserung der räumlichen Gegebenheiten der Abteilung für Alterspsychiatrie und Alterspsychotherapie die Errichtung eines Entlastungsbaus zu.

Die Kommission der Volksanwaltschaft zum präventiven Schutz der Einhaltung der Menschenrechte wird auch in Zukunft mit unangekündigten Besuchen dafür Sorge tragen, dass die Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Kinderpsychiatrie: Nach wie vor Defizite

Fast ein Viertel der 10- bis 18-Jährigen sind laut einer Studie der Medizinischen Universität Wien und des Ludwig-Boltzmann-Instituts von einer psychischen Erkrankung betroffen. Sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie bestehen in der Steiermark massive Defizite. Im Österreichischen Strukturplan Gesundheit 2017 wären mindestens 96 Betten vorgesehen gewesen. Aktuell stehen in der Steiermark jedoch nicht einmal 40 vollstationäre Betten und 14 tagesklinische Plätze zur Verfügung. Diese Unterversorgung wird noch dadurch verschärft, dass es in der Steiermark keine einzige Kassenplanstelle für Kinder- und Jugendpsychiatrie gibt. Die Bewilligungen für zehn geplante Ambulatorien wurden kürzlich vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben.

Der Regionale Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025 sieht als Planungshorizont zumindest 84 Betten vor; wovon 72 auf die Versorgungsregion Graz und 12 als dislozierte Tagesklinik auf das LKH Hochsteiermark/Standort Leoben entfallen sollten. Aus Sicht der Volksanwaltschaft ist jedoch eine weitergehende Dezentralisierung des Angebotes unbedingt nötig, da nur so belastende Überstellungen nach Graz im Falle einer zwangsweisen Unterbringung vermieden werden können.

Volksanwalt Kräuter: „Ein forcierter Ausbau des stationären Angebotes sowie die Schaffung von Kassenplanstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie sind absolut notwendig.“

Impfpflicht gegen Masern: Steiermark vorbildlich

Volksanwalt Günther Kräuter erneuert seine Forderung nach einer Impfpflicht gegen Masern. Heuer wurden in Österreich mit Stand Mitte Juni bereits 127 Masern-Fälle gemeldet. Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit, sie können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall sogar zum Tod führen: Bei 20 von 100 Fällen treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und Lungenentzündung auf. Bei ein bis zwei Personen von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnhautentzündung.

Erst ab einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent sind zudem auch jene geschützt, die nicht gegen Masern geimpft werden können, wie Babys oder Menschen mit Immunschwäche. Österreich weise aufgrund einer unentschlossenen und verantwortungslosen Gesundheitspolitik gravierende Impflücken auf.

Die Volksanwaltschaft fordert seit langem, die Masernimpfung in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen und an Sozialleistungen zu koppeln. Auch der Landtag Steiermark hat heuer beschlossen, die Masernimpfung verpflichtend im Mutter-Kind-Pass zu verankern und eine entsprechende Forderung an das Gesundheitsministerium gerichtet.

Immer wieder werden auch Fälle bekannt, in denen das gefährliche Virus durch Gesundheitspersonal übertragen wurde. Diesem völlig inakzeptablen gesundheitspolitischen Missstand begegnet die steirische Gesundheitspolitik entschlossener als „Verantwortliche“ in anderen Bundesländern.

Bei einem „Impfgipfel“ in der Volksanwaltschaft am 29. April 2019 unter Beteiligung hochrangiger Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertretern der Parlamentsfraktionen, der Ärztekammer, der Apothekerkammer, des Hauptverbandes und des zuständigen Ministeriums gab es einen weitgehenden Konsens über die Wichtigkeit verpflichtender Masernimpfungen für Gesundheitspersonal. Dies ist nun aus Sicht der Volksanwaltschaft rasch umzusetzen. Volksanwalt Kräuter regt eine parlamentarische Enquete zu diesem wichtigen Thema an.