Volksanwalt Kräuter besucht Thessaloniki-Workshop zur Migrations- und Flüchtlingskrise
Ombudseinrichtungen aus den Ländern der sogenannten „West-Balkan-Route“ (Türkei, Griechenland, Mazedonien, Albanien, Serbien, Kosovo, Kroatien, Slowenien, Italien und Österreich) trafen sich auf Einladung des griechischen Ombudsmannes am 19. Februar 2016 in Thessaloniki. Volksanwalt Kräuter nahm ebenfalls an diesem Workshop teil, der unter dem Motto „Menschenrechte in der aktuellen Migrations- und Flüchtlingskrise: gemeinsamer, regionaler Aktionsplan von Ombudsmann Institutionen“ stand und die Ausarbeitung eines gemeinsamen Aktionsplans zum Ziel hatte.
Das Treffen in Thessaloniki verstand sich als Folgetreffen zur Belgrad-Konferenz, die im November letzten Jahres vom serbischen Ombudsmann organisiert wurde und in deren Rahmen die Handlungsmöglichkeiten von Ombudseinrichtungen angesichts der aktuellen Flüchtlingskrise aufgezeigt und eine Deklaration darüber verabschiedet wurde.
Aufbauend auf die Belgrad-Deklaration wurde in Thessaloniki ein konkreter Aktionsplan erarbeitet und im Rahmen dieses Workshops vorgestellt. Die anwesenden Ombudsmann Institutionen betonten, dass dieser Aktionsplan nicht darauf abziele, politische Lösungsansätze zu diktieren. Vielmehr wolle man damit konkrete und pragmatische Ansätze liefern und mittels koordinierter Aktionen und internationalen Kooperationen Ombudseinrichtungen bei ihrer Aufgabe – d.h. bei der Sicherstellung der Grund- und Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten – unterstützen. Zudem soll die operative Unabhängigkeit der Ombudseinrichtungen auf nationaler Ebene gestärkt werden.
Volksanwalt Kräuter ging in seinem Redebeitrag vor allem auf die Situation von besonders schutzbedürftigen Gruppen ein und betonte, dass die Wahrung der Rechte von Kindern, Frauen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung besondere Beachtung finden muss. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wäre mit einer größeren Zahl an Rückführungen und Abschiebungen aus den Zielländern zu rechnen. Das Thema Abschiebung müsse daher in den Fokus der Prüftätigkeit rücken; vor allem bei jenen Ombudseinrichtungen, die als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) mit dem Monitoring solcher Operationen betraut wären. Die Wahrung der Menschenrechte von besonders schutzbedürftigen Gruppen ist essentiell. Volksanwalt Kräuter nahm seine Rede zum Anlass, die Entwicklung von Standards speziell für die Abschiebung solcher Gruppen einzufordern.