Volksanwalt Kostelka fragt nach

24. Juli 2010

In der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 24. Juli 2010 ging Volksanwalt Kostelka einigen Fällen nach, für die er sich im vergangenen Jahr eingesetzt hatte.

Zahnprothese

Eine 19-jährige Frau aus Schwarzach gilt als medizinischer Sonderfall: Ihre Kieferknochen sind aufgrund eines Gendefektes so schwach ausgebildet, dass sich im Gebiss nur einige wenige Zähne bildeten. Neben Kau- und Sprachproblemen war insbesondere die seelische Belastung des Mädchens sehr groß. Jahrelang gab es keine medizinische Lösung, im Vorjahr schien erstmals eine Erleichterung in Form einer speziellen Zahnprothese in Sicht. Die Kosten waren aber für die Betroffene und ihre Familie nicht finanzierbar, sie wandten sich an Volksanwalt Kostelka.

Dieser kritisierte im April 2010, dass sich seitens der Salzburger Gebietskrankenkasse niemand für das Problem zuständig fühlte. Ein festsitzender Zahnersatz ist keine Kassenleistung. Liegt aber – wie hier - ein medizinischer Sonderfall vor, der eine Versorgung mit einem abnehmbaren Zahnersatz unmöglich macht, ist die zuständige Krankenkasse sehr wohl gefragt.

Die Salzburger Gebietskrankenkasse versprach eine Lösung und hielt ihr Versprechen. Die Betroffene wird derzeit im AKH in Wien behandelt, die Kosten werden zu 100 Prozent von der Salzburger Gebietskrankenkasse übernommen.

Rauchverbot

Wie wird das neue umstrittene Tabakgesetz nach Ablauf der Übergangsfrist kontrolliert? Werden Verstöße geahndet oder schauen die Behörden weg? Der selbsternannte Rauchersheriff Dietmar Erlacher schätzt, dass bundesweit zirka 4.500 Anzeigen gemacht wurden. Von den Lokalen unter 50m² deklarierten sich 75 Prozent als Raucherlokale. Während die Stadt Wien und auch die Stadt Salzburg die Einhaltung des Tabakgesetzes nicht aktiv kontrollieren, entgegnete das Gesundheitsministerium, dass die Bezirksverwaltungsbehörden die neue gesetzliche Regelung sehr wohl überprüfen.

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka kritisierte, dass die Behörden nach wie vor von sich aus selten oder nie Kontrollen vornehmen. Während Lebensmittelbestimmungen oder Sperrstunden von den Behörden sehr wohl kontrolliert werden, ist dies beim Rauchverbot nicht der Fall. „Das ist eine unbefriedigende Situation. Ich werde weiterhin darauf drängen, dass das Gesetz umgesetzt und auch kontrolliert wird“, erklärte Kostelka.

Contergan

Vor rund 50 Jahren wurde das Medikament Contergan von einem deutschen Pharmaunternehmen auf den Markt gebracht und auch von Schwangeren eingenommen – mit schweren Folgen für die Kinder, die mit Missbildungen zur Welt kamen. Die österreichischen Opfer haben bis heute keine Entschädigung erhalten. Die meisten von ihnen, die mittlerweile zwischen 46 und 52 Jahre alt sind, versäumten eine Antragsfrist für eine Entschädigung in Deutschland ohne ihr eigenes Verschulden. Auch von den österreichischen Behörden gab es bisher keine finanzielle Unterstützung.

Wiederholt appellierte Volksanwalt Kostelka, Betroffenen eine nochmalige Antragsfrist in Deutschland einzuräumen – mit Erfolg. Eine neue gesetzliche Regelung stellte für Geschädigte zusätzliche 100 Millionen Euro bereit. Bis Ende 2010 sollen Opfer, die bisher keine Entschädigung erhielten, Anträge einbringen können.

Im Februar 2010 kündigte das österreichische Gesundheitsministerium schließlich an, den Opfern 2,8 Millionen Euro aus österreichischen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Derzeit untersuchen Experten, welche bisher nicht anerkannten österreichischen Contergan Opfer von diesen Zahlungen profitieren können. „Es gibt Fortschritte in dieser Frage, allerdings wurden noch keine Entschädigungen ausbezahlt. Doch bis Endes des Jahres wird dieser Prozess hoffentlich abgeschlossen sein“, so Volksanwalt Dr. Peter Kostelka.

Rehabilitation für Kinder

Rund 250 Kinder und Jugendliche erkranken in Österreich jährlich an Krebs und müssen sich langen und belastenden Therapien unterziehen. Trotzdem gibt es zurzeit in Österreich zwar ca. 7.000 Rehabilitationsplätze für Erwachsene, aber keine einzige familienorientierte Kinder- und Jugendrehabilitationseinrichtung. Es existiert auch keine klare Regelung, wann ein Kind einen Leistungsanspruch auf Rehabilitation hat.

„In Österreich wird für Kinder in der Rehabilitation zu wenig getan“, kritisierte Volksanwalt Kostelka im Dezember 2009. Er konnte erreichen, dass das Gesundheitsministerium nun erstmals die Bedarfszahlen erhebt. Außerdem wurde eine eigene Arbeitsgruppe für Kinder und Jugendrehabilitation geschaffen, die aus führenden medizinischen Expertinnen und Experten sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialversicherungen besteht.

Umschulung

Im September 2009 berichtete Volksanwalt Kostelka vom tragischen Schicksal einer Krankenschwester. Diese geriet schuldlos in zwei Autounfälle und konnte aufgrund von körperlichen Beschwerden ihren ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben. Auf Grund eines „Berufsfindungs-Seminars“ des AMS entschloss sie sich zu einer Umschulung und für eine Ausbildung als Chemie Ingenieurin.

Doch sowohl die Pensionsversicherungsanstalt als auch das AMS lehnten es ab, die Kosten für die 4-jährige HTL-Ausbildung zu übernehmen oder diese zumindest teilweise zu fördern. Auch die Haftpflichtversicherung des ersten Unfalllenkers war nicht bereit, für den entstandenen Verdienstentgang aufzukommen bzw. sich an den Umschulungskosten zu beteiligen.

Mittlerweile hat die Betroffene das erste Ausbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen und Volksanwalt Kostelka konnte erreichen, dass die Pensionsversicherung und das AMS die Kosten für die Ausbildung übernehmen.

Teure Spezialnahrung

Im Mai 2010 setzte sich Volksanwalt Kostelka erfolgreich für den kleinen Luca ein. Dieser leidet an Neurodermitis und hat zusätzlich noch eine Nahrungsmittelunverträglichkeit, weshalb er nur eine spezielle Nahrung zu sich nehmen kann. Die intensive Pflege des 19 Monate alten Jungen stellt für die Eltern nicht nur eine seelische Belastung dar, sie sind auch auf finanzielle Unterstützung angewiesen und müssen regelmäßig bei der Krankenkasse um Zuschuss für die teure Spezialnahrung ansuchen.

Im zweiten Lebensjahr des Buben wurde der Zuschuss trotz fachärztlicher Empfehlung von der Gebietskrankenkasse abgelehnt, da Luca kein Säugling sondern ein Kleinkind sei, das ohne Milch ernährt werden könne.

Erst nachdem Volksanwalt Kostelka die Krankenkasse mit dem Fall konfrontierte, lenkte diese ein und erklärte sich bereit, die Spezialnahrung zur Gänze zu bezahlen.