Volksanwalt Amon fordert Reform des Maßnahmenvollzugs

22. Mai 2021

Der Maßnahmenvollzug kommt nicht aus den Schlagzeilen. Österreich wurde bereits das dritte Mal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt. Psychisch kranke Rechtsbrecher sind von Strafgefangenen zu trennen, sie sind in eigenen Einrichtungen unterzubringen und haben dort einen Anspruch auf ehestmögliche individuelle Behandlung, so der Europäische Gerichtshof.

„Es muss genau kontrolliert werden, wer in den Maßnahmenvollzug gehört und wer nicht. Gedacht ist er für psychisch kranke Rechtsbrecher und nicht für Personen, die straffällig wurden, bei denen man schlicht und ergreifend nicht weiß, wo man sie sonst unterbringen soll. Der Maßnahmenvollzug darf keine Sammelstelle sein. Hier ist es dringend an der Zeit für eine Reform“, erklärt Volksanwalt Amon.

Die meisten im Maßnahmenvollzug Untergebrachten werden so lange angehalten, so lange sie als gefährlich eingestuft werden. Manchmal ist das im wahrsten Sinne des Wortes "lebenslänglich". Amon dazu: „Solange wie notwendig, so kurz wie erforderlich. Ohne ausreichende Therapieangebote wird das aber nicht möglich sein. Und diesbezüglich mangelt es an allen Ecken und Enden.“

Seit vielen Jahren weist die Volksanwaltschaft in ihren Berichten auf den Reformbedarf hin. Volksanwalt Amon dazu: „Im Rahmen unseres präventiven Menschenrechtsschutzes stellen wir jetzt gerade in einem Auswahlverfahren eine bundesweite Expertenkommission zusammen, mit der wir uns gemeinsam auch diesem Thema weiterhin widmen werden. Unumgänglich ist aber eine gesetzliche Reform des Maßnahmenvollzuges.“