Volksanwalt Amon fordert Bundesstaatsanwalt

6. August 2020

„Wir haben immer wieder Beschwerden über die Arbeit der Staatsanwaltschaften. Dass nicht ermittelt wird, obwohl angezeigt ist. Dass Verfahren zu lange dauern. Auch über Diversionen gibt es Beschwerden“, sagt Volksanwalt Werner Amon. Aus diesem Grund setzt er sich für einen General- oder Bundesstaatsanwalt ein, da den Staatsanwaltschaften ansonsten die externe und begleitende Kontrolle fehle.

„Die Staatsanwaltschaften evaluieren sich als einzige Behörde selbst, das ist nicht gut“, so Amon. Er plädiert dafür, alle Staatsanwaltschaften unter Kontrolle zu stellen – etwa über einen ständigen Unterausschuss des Parlaments. „An der Spitze der Staatsanwälte könnte eine Bundesstaatsanwältin oder ein Bundesstaatsanwalt stehen: Diese oder dieser wird durch einen parlamentarischen Prozess auf mehrere Jahre bestellt und ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.“ Somit wäre das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten vom Justizministerium auf einen Bundesstaatsanwalt übertragen.

„Mir geht es letztlich darum, dass man eine Kontrollmöglichkeit schafft. Denn wenn Verfahren zu lange dauern, betrifft das die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.“