Volksanwalt Amon besucht UNESCO Kompetenzzentrum in Graz

23. September 2020

Seit 2012 ist die Volksanwaltschaft für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. Es geht hierbei im Wesentlichen darum, Risikofaktoren für Menschenrechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Neben dieser präventiven Kontrolle kann sich aber auch jeder Mensch bei der Volksanwaltschaft wegen behaupteter Verletzung der Menschenrechte beschweren. Die Volksanwaltschaft versteht sich somit als das Haus der Menschenrechte der Republik. Volksanwalt Amon war es daher eine große Freude das UNESCO Cat2 Kompetenzzentrum für Menschenrechte in Graz zu besuchen und sich mit UNESCO-Chair Univ. Prof. Mag. Dr. Gerd Oberleitner, Menschenrechtsbeirat-Vorsitzende Frau Prof. DDR. Renate Kicker und Direktor des ETC Mag. Dr. Klaus Starl auszutauschen.

Das Kompetenzzentrum für Menschenrechte in Graz ist die erste Wissenschaftseinrichtung Österreichs, die als sogenanntes Kategorie-II-Zentrum der UNESCO etabliert wird. Kategorie-II-Institute und Zentren der UNESCO stehen unter der Schirmherrschaft der UNESCO. Mit Etablierung als Kategorie-II-Zentrum anerkennt die UNESCO den wertvollen und einzigartigen Beitrag, den Wissenschaftseinrichtungen durch Forschung und Wissensaustausch zur Umsetzung der strategischen Programmziele der UNESCO zum Wohle aller Mitgliedsstaaten leisten. Das Europäische Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie – kurz ETC Graz – wurde von der UNESCO einstimmig zum "UNESCO Zentrum zur Förderung der Menschenrechte in Gemeinden und Regionen" ernannt.