Volksanwalt Amon bei Veranstaltung zu den “Venedig Prinzipien” in Zypern

20. Dezember 2019

Die Vereinigung der Ombudseinrichtungen des Mittelmeerraums (Association of Mediterranean Ombudsmen - AOM) veranstaltete gemeinsam mit der zypriotischen Ombudseinrichtung und der Venedig Kommission des Europarates am 10. Dezember 2019 eine Konferenz zum Thema Venedig Prinzipien als Werkzeug zur Stärkung von Ombudseinrichtungen in Nikosia, Zypern.

Die Venedig Prinzipien beinhalten Kriterien, die die Unabhängigkeit von Ombudseinrichtungen bestmöglich gewährleisten sollen. Sie spielen daher eine wichtige Rolle bei der Errichtung neuer Ombudsbüros, gelten aber auch als internationaler Standard für bestehende Institutionen.  

In seiner Funktion als Generalsekretär des Internationalen Ombudsman Institutes (IOI) konnte Volksanwalt Amon die Veranstaltung auch für einen Austausch mit der zypriotischen Ombudsfrau, deren Institution seit längerer Zeit unter Druck gesetzt wird, nutzen. Das IOI bietet Unterstützung für jene Ombudseinrichtungen, deren unabhängige Arbeitsweise eingeschränkt wird. Volksanwalt Amon betonte auf der Konferenz, wie essentiell die Unabhängigkeit von Ombudseinrichtungen für die Ausübung ihres Mandats und somit auch für den Schutz von Menschenrechten und den Rechtsstaat ist. Die Venedig-Prinzipien können damit ein nützliches Instrument zur Stärkung von Ombudseinrichtungen sein.